(openPR) Kündigung von Lebensversicherungen bringt enorme Nachteile mit sich
Der Abschluss einer Lebensversicherung ist ein sehr langfristiges Vorhaben. Die Vorteile einer Kapitallebensversicherung und einer Rentenversicherung zahlen sich erst nach vielen Jahren aus. Wer die Versicherung vor dem 1.1.2005 abgeschlossen hat, dem wurden sogar erhebliche steuerliche Vorteile gewährt, die Versicherungsnehmer heute nicht mehr erzielen können. Insbesondere sind die erzielten Erträge steuerfrei, wenn die Police bis zum Schluss durchgehalten wird. Zudem kommen erhebliche Schlussüberschüsse, die der Versicherungsnehmer nur erhält, wenn der Ablauf der Versicherung erreicht wird. Bei einer Kündigung vorher gehen sowohl die steuerlichen Vorteile, wie die Schlussüberschüsse verloren. Abhilfe kann da ein Policendarlehen schaffen. Der Versicherungsnehmer erhält so Liquidität aus dem Vertrag, gleichzeitig bleibt der Versicherungsschutz erhalten und der Deckungsstock der Kapitalversicherung verzinst sich weiter. Policendarlehen sind in der Regel steuerunschädlich. So bleiben die Vorteile aus der Versicherung erhalten, die Schlussüberschüsse und die Ablaufleistung können vom Versicherungsnehmer vereinnahmt werden. Besonders vorteilhaft sind Policendarlehen auch deshalb, weil die Konditionen extrem günstig sind. So können Policendarlehen bereits ab 3,95 Prozent Nominalzins p.a. (5,11 Prozent Effektivzins p.a.) ausgegeben werden. Die Beleihung kann bis zu 100 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes erfolgen, der auch die bereits gutgeschriebenen Überschüsse beinhaltet. Versicherungen beleihen in vielen Fällen nur den garantierten Rückkaufswert und selbst diesen oft nur teilweise.
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