(openPR) Die in den drei Novellierungschritten vom Bundesrat verabschiedeten Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden teilweise bereits zum 1. September 2009 wirksam. Neben den bereits veröffentlichen Teilen, die nur einen begrenzten Teil der Unternehmen betreffen, so z:B. die Werbewirtschaft oder das Kreditgewerbe enthalten die in der zweiten Novellierung beschlossenen Änderungen bereits verbindliche Regelungen, die (fast) alle Unternehmen betreffen.
„Hier erhalten wir viele Anfragen, die von der Unsicherheit in den Unternehmen zeugen.“, so Bernd H. Sievers, Geschäftsführer der Kölner edsb.de - einem Unternehmen, dass sich auf den Datenschutz und das Management der Datensicherheit spezialisiert hat. Die edsb.de hat daher für die eigenen Datenschutzkunden eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen und des sich daraus ergebenden Handlungsbedarfs zusammengestellt. „Zunächst nur für unsere Datenschutzkunden erarbeitet, haben wir uns entschlossen, diese Informationen in Form eines Whitepapers für alle Unternehmen zur Verfügung zu stellen.“, so Bernd H. Sievers weiter. Das Whitepaper kann kostenfrei von der Seite www.edsb.de geladen werden.
(Köln, 2009-08-22 / bhs)









