(openPR) Dr. Caroline Hevert, Rechtsanwältin, und Jan Morgenstern, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht gründen die gemeinsame Kanzlei MH Rechtsanwälte in Speyer.
Vor ihrer Kanzleigründung waren Dr. Caroline Hevert und Jan Morgenstern in einer in den Bereichen IT und Medien spezialisierten Kanzlei tätig, deren Leistungsangebot auch die Arbeit als ausgelagerte Rechtsabteilung umfasste.
Neben den „klassischen“ Bereichen des IT-Rechts und der Vertragsgestaltung sind MH Rechtsanwälte in besonders innovativen Bereichen wie z.B. Crowdsourcing, Open Source und Open Innovation tätig und begleiten Online-Marketing sowie Internetplattformen. Ein weiterer Schwerpunkt von MH Rechtsanwälte sind Gewerblicher Rechtsschutz und Arbeitsrecht.
MH Rechtsanwälte finden für Unternehmen im Bereich Internet, IT, Medien, e-commerce und gewerblichem Rechtschutz die Lösung für rechtliche Probleme und entwickeln Ansätze zur effektiven, wirtschaftlichen und problemfreien Weiterarbeit. Die Grundlage für eine langfristig gewinnbringende Unternehmensstruktur ist ein durchdachtes Vertragskonzept. Auf Wunsch erarbeiten MH Rechtsanwälte in enger Abstimmung mit dem betreuten Unternehmens eine Vertragsstruktur, zur Optimierung der Unternehmensabläufe. MH Rechtsanwälte überprüfen und gestalten Ihre Datenschutzpolicy in diesem immer sensibleren Bereich, insbesondere an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht.
Bei Vertragsverhandlungen werden MH Rechtsanwälte nicht erst tätig, wenn Probleme auftreten, sondern bereits beim Einstieg in die Vertragsverhandlungen, damit gleich zu Beginn der Vertragsverhandlungen die Weichen richtig gestellt werden. Rechtlicher Rat und rechtliche Begleitung mögen zwar auf den ersten Blick zu Beginn der Vertragsverhandlungen überflüssig erscheinen, vermindern jedoch im Ergebnis massiv das Konfliktrisiko und stärken die eigene Verhandlungsposition, was langfristig den Kostenaufwand erheblich senkt.
Vertrauen in den gewählten Geschäftspartner ist die Basis für ein funktionierendes Geschäft. Dieses Vertrauen sollte im Interesse eines erfolgreichen Vertragsabschlusses gewissermaßen als Siegel der Geschäftsbeziehung schriftlich dokumentiert werden.
Als erste schriftliche Dokumentation von Verhandlungsergebnissen und Verhandlungszielen bietet sich die Absichtserklärung in der Form eines „Letter of Intent“ oder eines „Memorandum of Understanding“ an.
Eine solche Absichtserklärung verpflichtet in der Regel nicht zum Abschluss des verhandelten Hauptvertrages. Ihr Zweck ist es vielmehr, festzuhalten, dass die Vertragspartner in Verhandlung über einen Vertragsabschluss stehen, und den Stand der Verhandlung sowie die Ernsthaftigkeit darzustellen. Im eigenen Interesse sollten die Vertragspartner in der Absichtserklärung jedoch ausdrücklich festhalten, dass keine Verpflichtung zum Abschluss des verhandelten Hauptvertrages besteht.
Bei erfolgreicher Weiterführung der Vertragsverhandlungen bietet sich insbesondere für den Fall, dass dem Hauptvertrag noch rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen, der Abschluss eines Vorvertrages an. Im Gegensatz zur bloßen Absichtserklärung entfaltet dieser Bindungswirkung auf den Abschluss des Hauptvertrages.
Ziel jeder Vertragsverhandlung ist der erfolgreiche Vertragsabschluss. Soweit bereits in der Absichtserklärung und im Vorvertrag der zwischen den Verhandlungspartnern erzielte Konsens nachvollziehbar dokumentiert wurde, bietet dies eine gute und zeitsparende Grundlage zur Ausgestaltung des angestrebten endgültigen Hauptvertrages.
Eine strukturierte Vertragslinie erleichtert den Vertragsabschluss.
MH Rechtsanwälte unterstützen Sie effektiv bei der Optimierung Ihres Vertragsmanagements, begleiten Sie bei anstehenden Vertragsverhandlungen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.









