(openPR) Lebensräume für Tier- und Planzenarten schaffen, Hecken und Gehölze pflegen oder Gewässer renaturieren: Das sind nur einige Aufgaben der Landschaftspflege, mit denen sie einen wirksamen Beitrag zum Naturschutz leistet. Für die nachweisliche Überprüfung der Qualität dieser vielfältigen Maßnahmen hat RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung die Gütesicherung Wald- und Landschaftspflege auf den Bereich der Landschaftspflege erweitert.
Die ökologische und landschaftliche Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln gehört zu den Aufgaben der Landschaftspflege. Sie umfasst zum Beispiel Maßnahmen für die Pflege von Hecken und Gehölzen, den Unterhalt von Erholungseinrichtungen und Gewässern sowie die Pflege von Feuchtbiotopen wie Bachläufen oder Feuchtwiesen.
Ferner ergreift die Landschaftspflege Maßnahmen zur Biotopverbesserung und zur Beseitigung von Gehölzen, Bodenabtrag bzw. Abplaggen zur Schaffung von Rohbodenstandorten und Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern. Auch die Neuanlage biotischer Strukturen wie etwa flächigen Gehölzpflanzungen und die Anlage von Hecken gehören dazu.
Ein weiterer wichtiger Bereich der Landschaftspflege sind Schutz- und Sicherungsmaßnahmen wie die Schaffung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten, wildbiologische Maßnahmen und ingenieurbiologische Maßnahmen wie etwa Böschungsbefestigungen oder die Sicherung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente wie Trockenmauern. Die Renaturierung bei Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbildern ist ein weiterer Kernbereich der Landschaftspflege.
Für die Anwendung der RAL Gütesicherung ist fallweise zu unterscheiden, welche der genannten Arbeiten laut Arbeitsanweisung nach den vorliegenden Anforderungen auszuführen sind.
Die Gütesicherung Wald- und Landschaftspflege erstreckt sich außer auf den neuen Bereich Landschaftspflege auch auf die Bereiche Holzrückung, Holzernte, Waldverjüngung und Forstlichen Wegebau.













