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Offener Brief des bdla an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos zur geplanten HOAI-Novelle

15.12.200611:44 UhrVereine & Verbände

(openPR) Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten hat sich am 11. Dezember 2006 mit einem Offenen Brief an den Bundeswirtschaftsminister Michael Glos gewandt und seine Position dargelegt, dass die Honorierung Landschaftsplanerischer Leistungen auch zukünftig in der HOAI geregelt werden soll.



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zeichnet verantwortlich für die VI. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte, hatte auf einer Veranstaltung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung AHO am 30. November 2006 in Berlin Eckpunkte des Diskussionsentwurfs, der im Frühjahr 2007 zur Anhörung kommen soll, erläutert. Die unbeantwortete Frage, ob der Teil VI (Landschaftsplanerische Leistungen) nach der Novellierung weiter Bestandteil der HOAI sein wird, nahm der bdla zum Anlass für seine Stellungnahme.

Im Offenen Brief heißt es u.a.: "Dem Schutz der Umwelt dienen vor allem die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Instrumentarien zur Verwirklichung dieser Ziele und Grundsätze sind die in Teil VI der HOAI preisrechtlich geregelten Landschaftsplanerischen Leistungen. Die Wahrung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege setzen Kompetenz und Erfahrung, vor allem aber auch Unabhängigkeit und Durchsetzungsvermögen der mit diesen Leistungen beauftragten Planer voraus. Die Belange sind gefährdet, wenn sie bei der Abwägung der verschiedenen öffentlichen und privaten Belange nicht in der erforderlichen Weise vertreten werden, vor allem dann, wenn wirtschaftlich-finanzielle Bewertungskriterien anstatt fachlicher bei der Auswahl des Planers in den Vordergrund rücken. (...) Da Naturschutz und Landschaftspflege für alle Bürgerinnen und Bürger von existenzieller Bedeutung sind, würde eine Ausklammerung der Landschaftsplanerischen Leistungen aus der HOAI nicht zuletzt den Verbraucherinteressen widersprechen."

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten hält eine preisrechtlich verbindliche Regelung der Honorare für Landschaftsplanerische Leistungen in der HOAI für unabdingbar.

Der vollständige Wortlaut des Offenen Briefes ist unter http://www.bdla.de/nachricht181_13.htm nachzulesen.

Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Bundesgeschäftsstelle
Petra Baum
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Köpenicker Str. 48/49, 10179 Berlin
Tel. 030 278715 - 0, Fax 030 278715 - 55
E-Mail, www.bdla.de

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