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mietwagenmarkt.de klärt über Kostenfallen beim Mietwagen auf

17.08.200914:04 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Hamburg, 17.08.2009 – MicronNexus GmbH, Betreiber des führenden Preisvergleichportals für Mietwagen, mietwagenmarkt.de, informiert zur Urlaubszeit über Kostenfallen

Bei der Anmietung eines Mietwagens im Ausland kann es zu vielen unerwarteten Zusatzkosten kommen, die die Urlaubskasse über die Maße strapazieren. Welche das sind und worauf Sie unbedingt achten sollten, sagt Ihnen mietwagenmarkt.de!



So reicht es nicht, nur auf den Preis des Mietwagens zu schauen. Insbesondere den Versicherungsleistungen wird von den Kunden oft nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Wichtige Kriterien sind hierbei die Selbstbeteiligung, die Vollkasko-Versicherung und Zusatzversicherungen. Es sollte immer eine Vollkasko-Versicherung und eine Diebstahlschutzversicherung abgeschlossen werden, um nicht für den Gegenwert des Mietwagens haften zu müssen. Trotzdem kann im Schadensfall eine Selbstbeteiligung bis zu 1.500 € anfallen. Daher empfiehlt sich ein Mietwagen ohne Selbstbeteiligung, da in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten anfallen. Von der Versicherung ausgenommen sind oftmals Schäden an Reifen, Glas oder Unterboden, daher kann es Sinn machen, eine Zusatzversicherung bei der Anmietstation vor Ort abzuschließen.

Weitere Kosten können aber auch für diverse Extras anfallen, wie zum Beispiel für Zusatzfahrer, Flughafengebühr oder Kindersitz. Kunden sollten sich also vorher im Klaren darüber sein, was sie vor Ort benötigen werden und sich über anfallende Kosten informieren. Teilweise sind diese Extras im Preis enthalten, es kann aber auch vorkommen, dass hierfür zusätzlich gezahlt werden muss! „Wir haben bei den Angeboten auf unserer Homepage alle enthaltenen Leistungen aufgelistet“, so Rieke Heuer von mietwagenmarkt.de. „Unsere Kunden sollten genau prüfen, ob ihre erwünschten Features enthalten sind und sich gegebenenfalls über mögliche weitere Kosten vor Ort informieren!“

Auf Unverständnis stößt auch häufig die unterschiedlich gehandhabte Tankregelung, für die es zwei Varianten gibt. Der Tank des Mietwagens ist bei der Übergabe an den Kunden immer voll. Bei der ersten Variante muss der Tank wieder voll zurückgegeben werden, auftretende Fehlmengen werden zu Lasten des Kunden berechnet. Im zweiten Fall muss der Tank bei der Abgabe des Mietwagens leer sein, im Tank enthaltene Restmengen werden nicht erstattet. Hierbei muss der Kunde bei der Abholung den vollen Tank bezahlen, allerdings liegt dieser Preis leider häufig über den ortsüblichen Kosten für Benzin. „Da wir hier nur als reiner Preisvergleich für Mietwagen fungieren, haben wir auf die Tankregelung keinen Einfluss. Wir können nur versuchen, unsere Kunden bestmöglich vorab zu informieren!“, erklärt Rieke Heuer. In den Angebotsdetails auf mietwagenmarkt.de kann sich der Kunde aber über die angewendete Tankregelung informieren.

Um also nicht in unliebsame Kostenfallen zu treten, sollten Kunden bei der Buchung eines Mietwagens mehr als nur die Preise miteinander vergleichen, sondern sich schon vorab Gedanken über eventuell anfallende Zusatzkosten machen sollten.

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