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Mundschutz oder Atemschutz bei Schweinegrippe-Gefahr

13.08.200909:02 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Mundschutz oder Atemschutz bei Schweinegrippe-Gefahr
FFP2 Maske im Einsatz
FFP2 Maske im Einsatz

(openPR) Seit dem 11.06.2009 leben wir nach Definition der WHO in einer Pandemie.


Voraussetzung für bestmöglichen persönlichen Schutz vor dem Schweinegrippe-Virus ist die Kenntnis der Übertragungswege.
Nach bisherigem Wissensstand wird das H1N1-Virus überwiegend durch Tröpfchen, die beim Sprechen, Niesen oder Husten entstehen und über eine geringe Distanz auf die Schleimhäute von Kontaktpersonen gelangen können übertragen. Darüber hinaus ist eine Infektion durch kleinste Tröpfchenkerne, die länger in der Luft schweben können (aerogene Übertragung) nicht auszuschließen.



Auch eine Übertragung über virusbelastete Oberflächen und dem Infektionsweg von der Hand in Mund, Nase oder Augen wird als wahrscheinlich angesehen (so genannte Schmierinfektion).

Atemschutzmasken versus Mundschutz:
So genannte „Filtrierende Halbmasken“ unterliegen den strengen Kriterien der Europa-Norm EN149.

Die EN149 stellt Anforderungen an Filterwirkung, Gesamtleckageraten, CO²-Gehalt und Atemwiderstände (Einatemwiderstand und Ausatemwiderstand). Tests erfolgen nicht nur an Atemschutzmaske und Prüfkopf sondern auch mit realen Testpersonen, welche mit Maske verschiedene Bewegungen zu absolvieren haben.

Das Regelwerk klassifiziert partikelfiltrierende Halbmasken in die Filterklassen FFP1, FFP2 und FFP3 (FFP=Filtering Face Piece). Die Mindestfilterleistungen der filtrierenden Halbmasken betragen:
FFP1: 80%, FFP2: 94%, FFP3: 99%. Da eine Atemschutzmaske nie 100% dicht sitzt, sind weitere Durchlassraten, aufgrund von Gesichtsleckagen, zu berücksichtigen.

Medizinische Mund-Nasen-Schutze (MNS) sind zum Schutz von Patienten konzipiert, insbesondere in OP-Bereichen. Die Verwender von MNS, wie Ärzte und Pflegekräfte unterstellen dem MNS irrtümlicherweise oft auch eine Schutzwirkung für sich selbst. Allerdings sind diese MNS, Mundschutz-, OP- oder Hygiene-Masken, welche nicht einmal die Anforderungen der Atemschutzfilterklasse FFP1 erreichen, als Schutz gegen "Schweinegrippe" oder andere Viren als gänzlich ungeeignet anzusehen. Dies zeigten Studien des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) von 1995 und 2006.

Vergleicht man Mundschutz- und FFP-Masken, so ist der oft mangelhafte Dichtsitz von MNS am Gesicht des Trägers sofort offensichtlich.

Welche Atemschutzmaske schützt wirkungsvoll?
Signifikanten Schutz erreichen filtrierende Halbmasken der Filterklassen FFP2 und FFP3. Zu berücksichtigen ist ferner, dass bei einer FFP2 Maske die maximal zulässige Gesamtleckage bis zu 8 %, bei FFP3-Masken maximal 2 % betragen darf.

Alleine diese Werte zeigen, dass Atemschutzmasken keinen 100%igen Schutz vor Ansteckung gewährleisten können, jedoch helfen Sie das Infektionsrisiko zu reduzieren.

Entscheidend für die Schutzwirkung sind neben der Filterklasse, die Abdichtung des Gesichtsfeldes, konsequentes Trageverhalten, genaues Beachten der Herstellerinformationen und berufgenossenschaftlichen Regeln sowie hygienisches Verhalten (z.B. filtrierende Halbmasken gegen Mikroorganismen, wie Influenza-Viren, nur einmal zu verwenden).

Vorschriften zum Atemschutz bei Infektionsgefahr:
Bei berufsmäßiger Verwendung von Atemschutz ist in Deutschland die Berufsgenossenschaftliche Regel BGR 190 maßgeblich.

Am 04.05.09 wurde das Influenza A Virus H1N1 (Schweinegrippe) vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe vorläufig der „Risikogruppe 3“ zugeordnet.
Zum Schutz gegen Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 sind laut BGR 190 Masken der Filterklasse FFP3 einzusetzen.

Insofern ist für jede berufsbedingte Nutzung von Atemschutz bei Gefährdung durch Schweinegrippe-Viren eine FFP3-Atemschutzmaske zu verwenden.

Darüber hinaus ist der „Beschluss 609“ des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe insbesondere für exponierte Personen im Gesundheitswesen und für Beschäftigte die mit der Erstversorgung von Influenza-Verdachtsfällen betraut sind, maßgeblich. Hier werden, jedoch im Widerspruch zur o. g. BGR 190, auch FFP1 und FFP2 Masken empfohlen.

Besondere Einsatzkriterien von FFP-Masken:
Mit zunehmender Filterklasse erhöht sich der Atemwiderstand, welcher speziell bei längerer Tragezeit und körperlich anstrengender Tätigkeit als wesentlicher Faktor bei der Auswahl von Atemschutzmasken in Betracht zu ziehen ist.

Bei gewerblicher Anwendung und längerer Tragedauer, als 30 Minuten täglich, sind spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen (G26) obligatorisch. Ferner gelten folgende Tragezeit-Begrenzungen (gemäß BGR 190):

Filtrierende Halbmaske ohne Ausatemventil: 75 Min. – dann 30 Min. Erholung (5 Einsätze pro Schicht)
Filtrierende Halbmaske mit Ausatemventil: 120 Min. – dann 30 Min. Erholung (3 Einsätze pro Schicht)

Bei der Verwendung von Masken ohne Ausatemventil dürfen pro Woche nur vier Schichten gearbeitet werden, während bei Ventil-Masken fünf Schichten erlaubt sind.

Grundsätzlich ist der Einsatz von Ventil-Masken vorteilhafter, weil die warme, feuchte Ausatemluft schneller entweichen kann und der Atemwiderstand geringer ist. Speziell bei längerer Tragedauer macht sich der Unterschied zu Masken ohne Ventil deutlich bemerkbar.

Potentiell Infizierte sollten dagegen Masken ohne Ventil tragen, damit Sie keine aerogenen Tröpfchenkerne über ein Ausatem-Ventil hinausbefördern.

Beschaffungskriterien:
Bei der Beschaffung von filtrierenden Halbmasken sollte man darauf achten, fabrikfrische Ware zu erwerben, da aufgrund der meist elektrostatischen Aufladung des Filtermaterials hier die Filterwirkung am intensivsten wirkt und natürlich die begrenzte Lagerdauer entsprechend voll genutzt werden kann.

Außerdem ist es sinnvoll zunächst Trageversuche durchzuführen, damit im Falle eines Einsatzes eine gute individuelle Passform und optimaler Tragekomfort und damit auch Sicherheit gewährleistet ist.

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