(openPR) Wir müssen begreifen, dass die Call Center Branche mit rund 400.000 Beschäftigten Bundesweit nicht mehr nur eine Randerscheinung in der deutschen Wirtschaft darstellt. Sicherlich ist es nicht hinnehmbar die schwarzen Schafe der Call Center Branche zu dulden. Dies muß auch aus unserer Sicht nachhaltig und wirksam bekämpft werden. Z.B kann es nicht sein, dass Rentner in Privathaushalten angerufen und beohrschlagt werden Telefonverträge oder Zeitschriftenabonnements, Reisen, Weine oder Lottolose via Telefon zu Kaufen. Dabei hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eben diese unerbetenen Anrufe illegal sind.
Gleichwohl der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bekräftigt und klar unterscheidet, in dem anders als Anrufe bei Privatpersonen (B2C) ein Werbeanruf im geschäftlichen Bereich (B2B), bereits dann zulässig ist, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden zu vermuten ist. Somit ist im geschäftlichen Verkehr, sofern man von einem konkludentem einvernehmen ausgehen kann zwischen Unternehmen "untereinander" Telefonwerbung grundsätzlich nicht verboten.
Wir können nur hoffen, dass nun nicht vor dem Hintergrund des Neuen Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen welches Am 4. August 2009 in Kraft tritt, eine ganze Branche Kriminalisiert wird.
Dennoch sind sich unserer Meinung nach alle beteiligten auch "Seriöse" B2B Call Center Betreiber nicht der Gefahr bewusst, welche die jüngsten politischen Beschneidungen innerhalb der Call Center Branche und Ihre Geschäftsfelder in ökonomischer Hinsicht nach sich ziehen können. Denn der Grad zwischen gut und böse, richtig und falsch ist eben extrem schmal.
Auch In Hinsicht auf das Telekommunikationsgesetz ist nun der Bußgeldtatbestand um ein passus erweitert worden. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer künftig nicht mehr unterdrücken. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.
Die Praxis wird es letztlich zeigen. Man kann nur hoffen, dass vor dem Hintergrund der neuen Gesetze am ende nicht die falschen aus dem Verkehr gezogen werden, durch Bußgelder welche gerade kleinere (Seriöse) Unternehmen dieser Branche sicherlich nicht werden Schultern können. Denn es gilt, dass Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden können.
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