Innotec fordert grundsätzlich einzelfallbezogene Prüfung von Müllschleusen
(openPR) Innotec Geschäftsführer Sven Kaerkes fordert von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine stärkere einzelfallbezogene Prüfung von Anträgen auf den Einsatz von Müllschleusen. Auf Basis der zahlreichen Erfahrungen im Einsatz von Müllschleusen in Großwohnanlagen und den Ergebnissen mehrerer Gutachten u.a. des Ingenieurbüros ATUS Hamburg und des Witzenhausen Instituts sei kein Platz mehr für generelle Satzungsverbote, wie sie einige Gebietskörperschaften (u.a. München und Wolfsburg) vor einigen Jahren erlassen hätten.
Immer mehr öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hätten in der Vergangenheit bereits selbst entsprechende Projekte umgesetzt, so etwa Darmstadt, Duisburg, Rüsselsheim oder Hamburg. Die Innotec abfall-management GmbH habe derzeit mehr als 2.000 Systeme mit über 70.000 angeschlossenen Haushalten im Einsatz, erklärte Kaerkes.
Die Innotec hatte jüngst Erfolg in einem Widerspruchsverfahren gegen eine Untersagungsverfügung der Abfallentsorgung Landkreis Kassel. Diese hatte mit Blick auf eine entsprechende Satzungsermächtigung den Einsatz von Müllschleusen in einer Wohnanlage in Vellmar aus grundsätzlichen Erwägungen zunächst untersagt. „Eine abstrakte und pessimale Abschätzung der Folgen des Einsatzes von Müllschleusen ist für den Erlass eines Verbotes nicht ausreichend“, so Kaerkes. Entscheidend für den Erfolg sei aber ein auf die spezifische Problemlage zugeschnittenes Projektmanagement.
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