(openPR) 15. Dezember 2003 - Die Union hat praktisch einen verfassungsmäßigen Bundeshaushalt erzwungen Zum gestrigen Ergebnis des Vermittlungsausschusses erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Die Steuern werden am 1.1.2004 um 14,8 Mrd. € gesenkt (Stufe 2 aus 2003 und Teil-Stufe 3 aus 2005). Die Finanzierung erfolgt insoweit nur zu einem knappen Viertel über neue Schulden, der überwiegende Teil wird durch Einmaleffekte, also konjunkturunschädlich, gedeckt. Die Nettokreditaufnahme des Bundes dürfte nahe bei der Höhe Investitionen liegen. Die Union hat damit praktisch einen verfassungsmäßigen Bundeshaushalt erzwungen. Trotz der Belastung durch den Abbau von Vergünstigungen an anderer Stelle bleibt eine erhebliche Nettoentlastung.
Die Anhebung der Gewerbesteuer wurde verhindert. Die Gemeinden erhalten unter Einbeziehung der Steuersenkung etwa 1,6 Mrd. € mehr im Jahre 2004. Im Vergleich mit den ursprünglichen rot-grünen Vorschlägen ergibt sich sogar eine Entlastung von 2,7 Mrd. €. Hinzu kommt ein Ausgleich von 2,5 Mrd. für die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV). Die Gemeinden behalten das Recht, dies in ihrer Zuständigkeit zu erledigen.
Der Subventionsabbau wird bei steuerlichen Vergünstigungen und Finanzhilfen eingeleitet. Bei Finanzhilfen, die Länder und Gemeinden betreffen, konnte eine begrenzte Kürzung durchgesetzt werden.
Es gibt einen Einstieg in Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt.
Wege zu mehr Steuerehrlichkeit für Steuersünder werden durch eine befristete Amnestie geebnet.
Bei der Tabaksteuer hat die Regierung sich deutlich auf die Union zubewegt.
Die Handwerksordnung mit dem Meisterbrief bleibt für rund 90 % der Betriebe und Ausbildungsverhältnisse erhalten.






