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Gut für Gaskunden

16.07.200908:27 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) VERBRAUCHER INITIATIVE begrüßt BGH-Stärkung der Verbraucherrechte

Berlin, 15. Juli. 2009. Als „wichtige Entscheidung für Gaskunden“ bezeichnete die VERBRAUCHER INITIATIVE die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der die Anhebung von Gaspreisen für unwirksam erklärte. Bundesvorsitzender Dieter Schaper sprach von einem „wichtigen Schritt zu einem gleichberechtigtem Verhältnis“ zwischen Kunden und Versorgungsunternehmen, da kein einseitiges Recht auf Preiserhöhung akzeptiert wurde. Kunden rät die VERBRAUCHER INITIATIVE bei Preiserhöhungen Widerspruch einzulegen und nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Der Bundesvorsitzende der VERBRAUCHER INITIATIVE begrüßte die Entscheidung des BGH zugunsten der Verbraucher, nachdem es in den Jahren 2007 und 2008 Urteile zur Preisanpassungsklausel gab, die gegen die Verbraucher ausfielen. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs ist nicht nur für Gaskunden aus Berlin und Niedersachsen mit entsprechendem Sonderkundenvertrag ein positives Urteil, sondern auch als Schritt in Richtung von mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit für Gaskunden zu sehen. Das Urteil sagt auch, dass der an den Ölpreis gekoppelte Gaspreis von den Versorgern nicht nur nach oben, sondern auch nach unten angepasst werden muss, wenn die Weltmarktpreise fallen. Allerdings warnt Dieter Schaper auch: „Die Gasversorger werden versuchen Ihre Klauseln dem BGH-Urteil anzupassen. Mit dem heutigen Urteil ist auch nicht jede Preiserhöhungsklausel des Versorgers unwirksam, gerade die Erhöhungsklauseln in den Verträgen für sogenannten Tarifkunden bleiben wirksam.“

Die VERBRAUCHER INITIATIVE ermutigt Verbraucher, ihre Marktmacht stärker einzusetzen. „Vergleichen Sie ihren Gasanbieter mit den Preisen und Leistungen anderer Anbieter und haben Sie keine Angst vor einem Anbieterwechsel“, rät Dieter Schaper den Verbrauchern. Internetseiten wie www.verivox.de oder www.toptarif.de helfen beim Preisvergleich. Bei der Versorgerwahl sollte Verbraucher aber auch Service und die Leistungen, die zum Beispiel kommunale Versorger vor Ort erbringen, berücksichtigen. „Diese Leistungen gehen meistens über die Schaltung einer Hotline hinaus“, so Dieter Schaper.

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