(openPR) Im Nachgang zu unserer Pressemeldung vom 11.7.09 gab es noch eine Änderung bezüglich der zugelassenen Breite von elektronischen Mobilitätshilfen (eMo).
Der Bundesrat legte die Breite der Mobilitätshilfen final auf 0,7 Meter fest und folgte damit der ersten Fassung der Verordnung. Der Änderungsvorschlag der Länder, die Breite auf 0,9 Meter zu erhöhen, da auch Fahrräder mit Anhängern bis zu 1 Meter Breite zugelassen sind, wurde nicht mit aufgenommen.
Hier konnten sich die Länder gegenüber dem Bundesverkehrsministerium nicht durchsetzen. Die Gefahr war zu groß, dass das gesamte Änderungspaket der Länder nicht vom Verkehrsministerium akzeptiert worden wäre. So wurde dieser Punkt den anderen Änderungswünschen (Benutzung der Radwege, Wegfall der Dynamopflicht, u. a.) geopfert.
Mit der verringerten Breite kann der Offroad-Segway x2 nicht als eMo zugelassen werden. Die Länder möchten zuerst Erfahrungen mit dem schmaleren Standardmodell i2 sammeln, um dann ggf. später die Verordnung bezüglich der zugelassenen Breite anzupassen.
Das Modell Segway PT i2 ist 0,68 Meter breit, das Modell PT x2 0,84 Meter.
Segway erwägt aber, für die Offroad-Variante schmalere Reifen anzubieten, die die von der Verordnung gewünschte Breite einhalten.
Weitere Informationen unter:
www.segwaypoint-hamburg.de









