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Gesamtverband empfiehlt Segway-Zulassung

21.05.200818:27 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Gesamtverband empfiehlt Segway-Zulassung
Segway: sicher fahren mit Helm
Segway: sicher fahren mit Helm

(openPR) Nach umfangreichen Crash-Tests plädiert auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) für eine Zulassung des Segway in Deutschland.

Auf dem Gelände des DEKRA Crash Test Centers in Neumünster (Schleswig-Holstein) wurden im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer des GDV mehrere spektakuläre Crash-Test-Versuche mit dem Segway durchgeführt. Es wurde der Aufprall eines Segwayfahrers auf einen Fußgänger und auf ein seitlich aus der Ausfahrt fahrendes Auto simuliert.

Die Messergebnisse zeigen, dass bei hohen Geschwindigkeiten (15 bis 20 km/h) ein erhebliches Verletzungsrisiko besteht. Die Unfallforschung der Versicherer empfiehlt Segwayfahrern daher das Tragen eines Fahrradhelms und die Absolvierung des Sicherheitstrainings, das alle Segwayhändler kostenlos anbieten.

Zusätzlich spricht sich die Unfallforschung für das Fahren des Segways mit 6 km/h auf Gehwegen und eine Maximalgeschwindigkeit von 9 km/h auf anderen Wegen aus. Bei niedrigen Geschwindigkeiten sei das Verletzungsrisiko deutlich geringer, so die Unfallforscher. Allerdings entspricht das Verletzungsrisiko bei hohen Geschwindigkeiten dem eines Fahrradfahrers – und denen die hohen Geschwindigkeiten zu verbieten wäre nicht realistisch, so Siegfried Brockmann von der Unfallforschung.

Dr. Carsten Dierks, Geschäftsführer von Mindways Segway in Hamburg merkte auf dem Testgelände des DEKRA an: „Wir begrüßen die Empfehlung des GDV, den Segway auch auf Gehwegen zuzulassen. Der 6 km/h-Vorschlag erscheint uns allerdings zu statisch. Auf vollen Gehwegen kann eine Geschwindigkeit von 6 km/h viel zu schnell sein, in einer leeren Fußgängerzone am Sonntagmorgen stellen 9 km/h hingegen keine Gefahr (für die nicht vorhandenen Fußgänger) dar.

Die Regelung, wie sie im Bundesverkehrsministerium ausgearbeitet wurde, ist deutlich besser. Diese sieht vor, dass man sich auf Gehwegen mit dem Segway der Geschwindigkeit den Fußgängern anzupassen hat. Im Zweifel muss der Segwayfahrer auf den Fußgänger warten und ihm „Vorfahrt“ gewähren.

„Diese Regelung wird auch in den Bundesländern praktiziert, die den Segway bisher zugelassen haben und hat sich bestens bewährt,“ so Dr. Dierks.


Weitere Details unter: http:// www.segwaypoint-hamburg.de/zulassung.htm

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