(openPR) Ernüchterung und Enttäuschung auf breiter Front zeigt sich im Maler- Lackiererhandwerk zum Beginn der Schulferien. Viele Betriebe hatten darauf gehofft, für die Ferienzeit Aufträge zur Schulsanierung zu erhalten. Das Konjunkturpaket II vom Beginn dieses Jahres sah einen Investitionspakt von 6,5 Milliarden € zur Renovierung von Bildungseinrichtungen vor. „Lediglich in einzelnen Regionen kam es zu Ausschreibungen, eine schnelle Umsetzung hin zu konkreten Aufträgen können wir bundesweit für das Maler-Lackiererhandwerk leider nicht feststellen”, so Hauptgeschäftsführer Werner Loch vom Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz. Nach einer neuen Umfrage des Verbandes rechnet nur ein geringer Teil der Malerbetriebe mit konkreten Impulsen aus den Konjunkturpaketen der Bundesregierung für den eigenen Betrieb. Hauptgeschäftsführer Loch: „Viele Betriebe haben die vorsorglich geplanten Urlaubssperren für die Ferienzeit wieder aufgehoben, die Marktsituation bleibt in der Branche weiterhin sehr angespannt“.
Dies obwohl die Programme besonders die Marktfelder des Handwerks ansprechen: Der Sanierungsstau bei Schulen, in Kindertagesstätten und weiteren Bildungseinrichtungen kann mit Hilfe der kompetenten Maler- und Lackiererbetriebe abgebaut werden. Die Renovierung von Schulräumen oder das Anbringen einer Wärmedämmung an der Außenfassade zur energetischen Gebäudesanierung schaffen eine neue Werthaltigkeit für die Gebäude und sind nachhaltige Investitionen. Kurzfristig wird ein verbessertes Lernumfeld für Kinder und Jugendliche geschaffen. In einer tristen, renovierungsbedürftigen Umgebung können die notwendigen Spitzenleistungen in der Bildung nur schwerlich erreicht werden. Die Betriebe des Maler- Lackiererhandwerks bieten zur Farbgebung und Farbpsychologie eine umfassende Beratung und verwirklichen langlebige Sanierungskonzepte.
Verbandsgeschäftsführer Werner Loch abschließend: „Wir stellen zunehmend fest, dass viele Leistungen durch Kommunalbetriebe oder durch scheinprivatisierte Unternehmen durchgeführt werden, bei denen Städte und Gemeinden alleinige Gesellschafter sind. Da diese u.a. nicht der Umsatzsteuer unterliegen, haben sie deutliche Wettbewerbsvorteile gegenüber regulären Unternehmen. Die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen müssen beseitigt werden.“











