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ALAG Auto-Mobil GmbH & Co KG soll liquidiert werden

Bild: ALAG Auto-Mobil GmbH & Co KG soll liquidiert werden
Rechtsanwalt - ALAG Auto-Mobil Liquidation
Rechtsanwalt - ALAG Auto-Mobil Liquidation

(openPR) Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG sollen durch schriftliche Stimmabgabe die Liquidation der Gesellschaft beschließen - vollständige Rateneinlage und Kapiatalrückzahlungen werden gefordert
München, 07.07.2009; Nach der Meldung der Insolvenz von Budget, an der die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (kurz ALAG) zu 31% beteiligt ist, droht nun den Anlegern der ALAG weiteres Ungemach.



Die Gesellschafter der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG sollen über die Liquidation der Gesellschaft befinden. Was danach für die meist Privatanleger übrigbleibt, ist fraglich. Vielmehr sollen diese weitere Gelder nachschießen. "Nach dem aus unserer Sicht nur ein Teil der atypisch stillen Gesellschaftergelder tatsächlich angelegt werden konnte und die Anleger je nach Vertragsgestaltung Ausschüttungen in Höhe von 10% aus ihrem Kapitalkonto erhielten, ohne dass diese durch einen entsprechenden Gewinn der Gesellschaft unterlegt waren, hatten wir bereits einen solchen Ausgang befürchtet." führt Rechtsanwältin Anja Appelt von der Kanzlei Lachmair aus.

Und weiter: "Oft wurde den durch uns vertretenen Anlegern bei Zeichnung diese Risiken einer solchen Unternehmensbeteiligung nicht genau dargelegt. Auch die Entnahmepraxis dieser Ausschüttungen, die neben dem Totalverlustrisiko auch noch eine Nachschußpflicht begründen kann, wurde nicht klar gemacht."

Und diese Risiken verwirklichen sich jetzt:

Neben dem nun wohl sehr hohen Verlust, ein Totalverlust scheint wahrscheinlich, fordert die ALAG auch (rückständige) Raten und Kapitalrückzahlungen an. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Privatanlager die bereits eingestellten Zahlungen der ALAG auch noch zurück leisten sollen und ihren gesamten Ratenbeitrag mit einmal leisten müssen. In eine Gesellschaft, aus der Nennenswertes nicht mehr zu erwarten ist.

Bei den Ausschüttungen handelte es sich nämlich nicht um "Zinsen" oder "Gewinne", wie es oft versprochen wurde, sondern um Entnahmen aus dem eigenen Kapitalkonto. Im Rahmen der "Classic Plus" Anlage etwa erfolgte sogar eine Aufnahme des Wiederanlagebetrages dieser Entnahmen im Zeichnungsschein. Die dem Anleger nicht zugeflossenen Zahlungen muss dieser nun voll ausgleichen, was dem Doppelten der eigentlichen Summe entsprechen kann.

Fragt sich, wie der Liquidator, die Gesellschaft selbst, diese weiteren Gelder verwenden will. Die Gesellschaft selbst gibt an, das Geschäft endgültig einstellen zu wollen. Hierfür brauche sie neues Kapital, da in den nächsten zwei Jahren neben bestehenden weitere Verbindlichkeiten von gesamt € 25 Mio. aufliefen. Eine Erklärung, worauf sich diese Zahlen beziehen, fehlt. Nicht ganz unerheblich, bedenkt man, dass die Gesellschafter hierfür aufkommen sollen.

Auffällig ist auch, dass die Gesellschaft um jeden Preis ein formelles Insolvenzverfahren vermeiden will. Vielleicht wäre es doch für den einen oder anderen Anleger interessant gewesen, wenn eine unabhängiger Abwickler die Unternehmensangaben prüft.

Nunmehr bleibt abzuwarten, ob die Liquidation tatsächlich beschlossen wird. Hiervon ist jedoch aus Sicht der Rechtsanwälte Lachmair auszugehen. Dem Anleger bleibt dann nur die Möglichkeit die angeforderten Beträge zu zahlen oder eigene Ansprüche gegen die Gesellschaft zu prüfen. Wurde er nämlich über die Risiken oder die Kostenstruktur seiner Beteiligung nicht vorher informiert, so könnte er sich aus unserer Sicht neben einer Rückabwicklung zumindest auf ein Leistungsverweigerungsrecht berufen. Ansprechpartner ist Rechtsanwältin Anja Appelt.

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