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Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung – Rentenberater als Schlüssel zum Recht

26.06.200908:44 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung – Rentenberater als Schlüssel zum Recht
Rentenberaterin Petra Binsmaier
Rentenberaterin Petra Binsmaier

(openPR) Frührente – heute Erwerbsminderungsrente genannt – ist eine Rente, von der niemand gerne betroffen ist. Bedeutet es doch, dass man längerfristig so stark erkrankt ist, dass man nicht mehr oder nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist.
Leider wird es im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend schwerer, Erwerbsminderungsrenten durchzusetzen. Insbesondere gilt dies bei Erkrankungen, die sich nicht so einfach nachweisen lassen, wie beispielsweise bei der große Palette der Schmerzkrankheiten oder der psychischen Erkrankungen. Abschreckend ist für den Kranken oft bereits im Vorfeld der Gang zur Behörde, der Kampf mit den komplizierten Formularen, der anfallende Schriftverkehr und letztendlich die Untersuchungen bei den Gutachtern. "Dort wird den Kranken nicht selten vorgeworfen, sie seien "Rentenjäger" und würden sich ihre Beschwerden nur einbilden." so Petra Binsmaier, Rentenberaterin aus Karlsfeld bei München.


Dass man bei einem Rentenberater Hilfe in Angelegenheiten der Erwerbsminderungsrente und auch des Schwerbehindertenrechts erhalten kann, ist leider häufig unbekannt. Den Begriff Rentenberater verbindet man in der Regel mit Beratung zum Thema Rente und Vorsorge im Alter. Dass aber Rentenberater durchaus in vielen Bereichen des Sozialrechts, wie beispielsweise Schwerbehindertenrecht, Krankenversicherung, Unfallversicherung, helfen und beraten, wissen nur wenige.
Rentenberater sind gerichtlich geprüft, unterliegen der Schweigepflicht und sind in der Regel auch zum mündlichen Verhandeln vor den Sozialgerichten sowie den Landessozialgerichten zugelassen.
Sie können also nicht nur den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, sondern auch die möglicherweise folgenden Verfahren (Widerspruch, Klage, Berufung) führen. Durch die Spezialisierung auf derartige Verfahren verfügt der Rentenberater über ein für den Mandanten wertvolles Wissen und ein Netzwerk an Ärzten und weiteren Spezialisten.
Auf der anderen Seite entsteht nicht selten durch den engen Kontakt zwischen dem Rentenberater und seinen Mandanten ein sehr persönliches Verhältnis. "Manchmal sind meine Mandanten einfach froh, dass jemand zuhört und sie ihren Frust, der durch die Krankheit und ihre Folgen entsteht, abladen können." so Petra Binsmaier.
Rentenberater sind freiberuflich tätig und handeln ausschließlich im Interesse ihrer Kunden. Von den Behörden sind sie dabei gänzlich unabhängig. Die Abrechnung erfolgt gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Weitere Informationen unter www.rentenberatung-binsmaier.de oder Telefon 08131/3268-155

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