(openPR) Die Beklagte Forum Immobilien+ Finanzanlagen GmbH wurde vom LG Augsburg zur Rückabwicklung einer Beteiligung an einem von ihr selbst konzipierten Immobilienfond "Forum Fonds II GbR" verurteilt (LG Augsburg Az. 2 O 3761/08, nicht rechtskräftig).
Das Landgericht Augsburg stellt in den Urteilsgründen in bemerkenswerter Klarheit die Fehlerhaftigkeit des streitgegenständlichen Prospekts fest, in dem folgender fehlerhafter Risikohinweis enthalten war: "Die Anleger haften nur in Höhe ihres Anteils." Dieser Risikohinweis trifft gemäß der Urteilsbegründung für die betroffene Forum Fonds II GbR nicht zu, da bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Haftung der Gesellschafter gerade nicht auf deren Anteil beschränkt ist, sondern deutlich weitergehend ausgestaltet ist. Das Prospekt ist damit unrichtig, der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Bögelein & Dr. Axmann vertretene Kläger war berechtigt, die Beteiligung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe des Gesellschaftsanteiles nebst einer angemessenen Alternativanlageverzinsung zu fordern.
"Auf die ebenfalls bemerkenswerte Aussage des Anlagevermittlers kam es vorliegend gar nicht mehr an, da bereits der Prospekt als fehlerhaft festgestellt wurde. Das Urteil ist aber gerade deswegen grundsätzlich auf alle Anleger des Fonds anwendbar", so Rechtsanwalt Bögelein, der den Anleger erfolgreich vertreten hatte. Weitere Verfahren sind bereits anhängig.
Für betroffene Anleger der Forum Fonds gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft "Forum Fonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.06.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
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