(openPR) Drei neue Firmen nahmen die Mitglieder des Industrieverbandes eurocom anlässlich der Mitgliederversammlung am 9. Juni 2009 in Nürnberg auf. Ab sofort werden auch die Interessen von BREG Deutschland GmbH, DARCO GmbH & Co. KG sowie Streifeneder ortho.production GmbH von der eurocom vertreten.
Der Fachbereich Orthopädische Hilfsmittel der eurocom, der die Bereiche Bandagen, Orthesen, orthopädische Fußstützen und Prothesen umfasst, zählt damit aktuell 24 Mitglieder. Professor Hans-B. Bauerfeind, Vorsitzender der eurocom, zeigte sich erfreut: „Seit ihrer Gründung vor nunmehr 11 Jahren hat sich die eurocom sehr positiv entwickelt. Mit den drei neuen Firmen deckt die eurocom jetzt auch gut 90 Prozent im Bereich orthopädischer Hilfsmittel ab. Im Fachbereich Kompressionstherapie sind zudem nahezu 100 Prozent der im deutschen Markt agierenden Unternehmen vertreten.“ Bauerfeind betonte, dass die Bedeutung der eurocom als Interessenvertreter der Hilfsmittelbranche in den vergangenen Jahren stetig gewachsen sei. Dieser Verantwortung seien sich Vorstand und Geschäftsstelle bewusst und würden sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass eine Hilfsmittelversorgung auf hohem Niveau für alle Patienten in Deutschland weiterhin möglich sei.
Vor dem Hintergrund stetig wachsender Gesundheitsausgaben bei voraussichtlich eher sinkenden Einnahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht sich die eurocom aber auch in der Verantwortung, ihren Beitrag für eine zukunftsfähige Hilfsmittelversorgung zu leisten. So verabschiedete die Mitgliederversammlung ein Positionspapier, mit dem sich die eurocom in den kommenden Bundestagswahlkampf einbringen will. Darin fordert der Industrieverband, in der Hilfsmittelversorgung ein Festzuschusssystem zu installieren. „Ein solches System hat sich unseres Erachtens nach im Dentalbereich und bei den Sehhilfen bewährt“, so eurocom-Geschäftsführer Dr. Ernst Pohlen. „Damit alle Patienten unabhängig von ihrem Geldbeutel die Versorgung erhalten, die sie benötigen, müssen in einem solchen System auch Härtefallregelungen vorgesehen werden.“












