(openPR) Aufgrund von andauernden technischen Neuerungen und Änderungen der Weiterbildungsordnung tritt zum 01. April 2009 für alle niedergelassenen Ärzte die neue Ultraschallvereinbarung in Kraft und ersetzt damit die veraltete aus dem Jahr 1993. Ziel der neuen Vereinbarung ist es, eine bessere medizintechnische Qualitätssicherung zu gewährleisten und dadurch die medizinische Betreuung insgesamt zu optimieren. „Ich begrüße die neue Ultraschallvereinbarung, da daraus dauerhaft eine Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung resultiert“, so Roman Fischer, Geschäftsführer der Fischer med. Technik, unabhängiges Ultraschallservicezentrum aus Stuhr bei Bremen.
Patienten profitieren von Neufassung
Für Patienten schafft die Vereinbarung eine stetige Verbesserung der diagnostischen Sicherheit. Dabei fallen weder zusätzliche Kosten an noch verändert sich der Ablauf oder die Dauer der Untersuchung. Daneben besteht die Möglichkeit, durch technisch und praktisch aufgefrischtes Know-how konkretere Diagnosen zu stellen und so im besten Fall auf aufwendige Zusatzuntersuchungen zu verzichten. „Letztlich kommt die Vereinbarung dem Wohl des Patienten zugute, indem sie gesetzgeberische Vorgaben zur technischen Qualitätssicherung nach medizinischen und technischen Standards auf höchstem Niveau umfasst“, weiß Fischer.
Zahlreiche Veränderungen für Ärzte
Während Patienten von der Umsetzung der neuen Richtlinien ausschließlich profitieren, bedeutet die neue Ultraschallvereinbarung für Ärzte merkliche Veränderungen im Praxisalltag. Neben einheitlichen Basisanforderungen an ärztliche Bilddokumentationen und deren Überprüfung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen kommt nun auch die Teilnahme an weiteren Fortbildungen hinzu, die der Sicherung der Qualität der Diagnostik-Standards dienen. „Ich rate Ärzten jedoch, den Neuerungen entspannt entgegenzublicken, und verweise besonders zu Beginn der Vereinbarung auf Sonderregelungen und Übergangsfristen“, so Fischer. „Bestehen weitere Fragen, sollten sich Ärzte an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden, gerne stehen aber auch medizintechnische Unternehmen mit weiterführenden Informationen zur Verfügung.“
Weitere Informationen unter: www.sono24.de und unter der Telefonnummer: 0421/ 579 86 26








