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EU Petition für legale Karaoke Textrechtsnutzung in Deutschland eingereicht

15.05.200912:49 UhrIT, New Media & Software
Bild: EU Petition für legale Karaoke Textrechtsnutzung in Deutschland eingereicht
PowerPlayback.com
PowerPlayback.com

(openPR) PowerPlayback ist ein kleines Projekt aus Hamburg, dass sich seit vielen Jahren um eine Möglichkeit bemüht, Karaokeproduktionen in Deutschland legal produzierbar und vertreibbar zu machen.
Es beruft sich dabei auf gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Da britische Unternehmen Karaokeprodukte mittels einfacher Meldung an die dort zuständige Urheberrechtsverwertungsgesellschaft PSR-MCPS auf den EU-Markt bringen können, ist die z.B. deutschen Unternehmen in dieser Form seit Jahren verwehrt. In Deutschland ist für die gleiche Art von Produkten die Rechteinholung direkt bei den Verlagen bzw. Textern eines Liedes einzeln einzuholen. Eine einfache Gema Meldung reicht für diese "Inverkehrbringung" von Karaoke Produkten nicht aus, ist jedoch noch zusätzlich erforderlich.



Diese Art der Rechteeinholung - und damit die z.Zt. einzig legale Möglichkeit - ist jedoch bei der Schnelllebigkeit im Musikmarkt, den ständig wechselnden Trends, digitalen Vertriebsmöglichkeiten und den kleinen Gewinnmargen bei deutscher Karaoke wirtschaftlich, personell und zeitlich durch Rechtenutzer wie Produzenten nicht möglich. Die Folgen dieser Regelung sind seit Jahren Schwarzmarktprodukte die den deutschsprachigen Markt beherrschen und von denen die Urheber keinen Cent sehen, da hier auch nicht an die Gema gezahlt wird. Offzielle Karaoke Anbieter gibt es so gut wie keine im deutschsprachigen Raum, die wenigen die es wagen leben in ständiger Rechtsunsicherheit da sie jederzeit von Musikverlagen, Textern und anderen Urhebern zivilrechtlich belangt werden könnten.

Anders als bei den sog. "Klingeltonherstellern" gibt es bis heute keinen Tarif für Karaokesongs bei der deutschen Gema. Die Gema ist derzeit nicht befugt, die Textnutzungsrechte die für Karaokesongs erforderlich sind zu lizenzieren. Obwohl die meisten Klingeltonhersteller im Gegensatz zu Karaoke Produzenten die musikalischen Werke oft drastisch verändern oder verkürzen wurde hier eine einfache Lizenzierungsmöglichkeit für Klingeltonanbieter geschaffen.

Die Verantwortlichkeiten werden von Gema und Musikverlagen dabei immer wieder hin- und hergeschoben, eine richtige konkrete Aussage oder Entscheidung für eine einfache Karaoke Lizenzierungsmöglichkeit in Deutschland gibt es seit 15 Jahren immer noch nicht im Gegensatz zu den Briten wo dies seit vielen Jahren problemlos funktioniert.

Im Zeitalter von Youtube und anderen Videoplattformen, Lyricseiten im Internet wo tausende Songtexte sogar kostenlos für jedermann verfügbar sind, ein unverständliche Sache. Zumal Karaoke Produzenten ja für die notwendigen Textrechte Abgaben zahlen wollen und dadurch die Urheber nur profitieren können. Sie fordern lediglich eine vereinfachte Regelung wie die britische Lösung.
Da deutschen Produzenten und Vertrieben hierdurch gegenüber britischen Mitbewerbern ein jahrelanger Wettbewerbsnachteil entstanden ist und Investitionen in Geräte usw. zunichte gemacht wurden, wurde am 14. Mai 2009 das zuständige Brüsseler Büro für Wettbewerbsfragen in der EU über diese unbefriedigende Angelegenheit informiert. Zeitgleich wurde eine EU Petition mit einer gleichlautenden Forderung in Brüssel eingereicht, die derzeit geprüft wird.

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website des Projektes PowerPlayback: http://www.powerplayback.com

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