(openPR) Der Inhaber einer Berliner Werbeagentur, vertreten durch die Rechtsanwälte Bauersfeld & Partner, hatte am 21.04.2008 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die nationale Wort- Bildmarke WELTAGENTUR zur Eintragung angemeldet.
Die Eintragung in das Markenregister erfolgte antragsgemäß am 04.11.2008 unter der Registernummer 3020080332395.
Unter dem 04.03.2009 legte die Axel Springer AG Widerspruch gegen die Eintragung der Marke ein. Die Axel Springer AG stützt den Widerspruch auf die prioritätsälteren Gemeinschaftsmarken WELT EDITION und WELT KOMPAKT.
In einem Schreiben an die Rechtsanwälte Bauersfeld & Partner stellte sich die Axel Springer AG, vertreten durch eine Kölner Rechtsanwalts-GmbH, zudem auf den Standpunkt, die Verwendung des Kennzeichens könnte eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne das § UWG darstellen. Springer argumentiert unter anderem, eine Weltagentur sei per Definition "eine Agentur, die Nachrichten mit eigenen Korrespondenten in (nahezu) allen Ländern der Erde sammelt".
Das Widerspruchsverfahren läuft. Das Kennzeichen WELTAGENTUR wird bislang nicht verwendet.
Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa
Der Autor ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei
Bauersfeld & Partner Rechtsanwälte
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Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der Agentur WORKS in Berlin.












