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Die Konzepte Wolf und Luchs in der Vernehmlassung

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bern, 3. Februar 2003 - Der Wolf solle weiterhin zu den geschützten Tierarten gehören, doch sein Management muss den Erhalt der traditionellen Kleinviehzucht in den Alpen ermöglichen. In diesem Sinn hat das BUWAL den Konzeptentwurf für das Management des Wolfes in der Schweiz erarbeitet und den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet (Frist: 22.3.2004). Vier Jahre nach dessen Inkraftsetzung hat das BUWAL die Änderungen am Konzept Luchs ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt. Infolge Budgeteinschränkungen wird sich in Zukunft die Unterstützung durch das BUWAL auf Präventionsmassnahmen konzentrieren. Die Programme für die wissenschaftliche Begleitung (Monitoring) hingegen werden gekürzt.



Mit der Ablehnung der Motion Maissen im Juni 2003 hat das Parlament seinen Willen bestätigt, den Wolf – gemäss dem im Rahmen der Berner Konvention eingegangenen Engagement der Schweiz – als geschützte Tierart anzuerkennen. Es hat aber auch eine Anpassung des Konzeptentwurfs verlangt, um die Kleinviehhaltung in den Berggebieten weiterhin ohne unzumutbare Einschränkungen zu ermöglichen. Auf Grund der Erfahrungen in den Kantonen hat das BUWAL den Entwurf in diesem Sinne überarbeitet. Die zuständigen Interessengruppen, insbesondere die Kantone, Naturschutzverbände, Viehhalter und Jäger, können bis am 22. März 2004 dazu Stellung nehmen.

Im Konzept sind die Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder Fang von Tieren, die Verhütung und Ermittlung von Schäden sowie die Entschädigung von Schutzmassnahmen festgehalten. Es soll die für den Vollzug verantwortlichen Kantone beim Management der natürlichen Rückkehr der Wölfe unterstützen, vor allem wenn es darum geht, dafür zu sorgen, dass zwischen den Aktivitäten und Bedürfnissen der Menschen und der natürlichen Rückkehr dieses geschützten Tieres möglichst wenig Probleme entstehen.

Anpassungen des Luchskonzepts

Auch das im Jahr 2000 in Kraft getretene Konzept Luchs wurde überarbeitet. Die wichtigste Neuerung betrifft jene Regionen, in denen eine dichte Luchspopulation die Reh- und Gämsbestände stark beeinflusst. Mit der Zustimmung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) können die Tiere in eine andere Region der Schweiz oder ins Ausland umgesiedelt werden. Sind Umsiedlungen nicht möglich, kann das UVEK auch Regulierungsabschüsse in einer Region genehmigen. Die Vernehmlassungsfrist für das Konzept Luchs läuft ebenfalls am 22. März 2004 ab.

Konzentration auf Präventionsmassnahmen

Angesichts des Entlastungsprogramms des Bundeshaushalts verfügt das BUWAL über weniger Mittel für das Management von Grossraubtieren. Es wird deshalb seinen Beitrag auf die Umsetzung von Massnahmen der Schadensverhütung sowie auf die Beratung und Unterstützung der Viehhalter konzentrieren. Für beide Tierarten wurden die Programme für die wissenschaftliche Begleitung um mehr als 40 % (– Fr. 600’000) gekürzt.

BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT

Auskünfte

Willy Geiger, Vizedirektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)

Tel. 031 322 24 96 oder 079 687 11 67

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