(openPR) Die Bedeutung von digitalen Dokumenten im Unternehmen nimmt immer mehr zu. Dies gilt für Dokumente die im eigenen Unternehmen erstellt werden ebenso wie für Dokumente, die von anderen Unternehmen gesendet werden. Es braucht klare Regelungen und Strategien, wie man mit den Dokumenten umgeht, sie bearbeitet, speichert und schlussendlich archiviert. Einen Teil dieser Aufgaben wird heute bereits in verschiedenen Gesetzen von Unternehmen gefordert. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es rechtliche Vorgaben zur Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht. Für Führungskräfte und Unternehmer ist es somit zum Teil ihrer Managementverantwortung geworden hier klare Weisungen für das Unternehmen festzulegen. Besonders im rechtlichen Streitfall kann schriftlich fixiertes und gelebtes Dokumentenmanagement einen entscheidenden Vorteil bedeuten.
Wie man ein Dokumentenmanagementsystem aufbaut haben Barbara Thönssen und Knut Hinkelmann von der Fachhochschule Nordwestschweiz im Praxisleitfaden „Dokumentenmanagement und Elektronische Archivierung für Unternehmen und öfftenliche Verwaltungen“ im Detail ausgeführt. Sie haben neben der theoretischen Kompetenz bereits viele DMS-Projekte in der Praxis umgesetzt. Ergänzt werden diese Ausführungen durch ein kompaktes Kapitel zur rechtlichen Situation in der Schweiz, Deutschland und Österreich von Maria Winkler, Rechtsanwältin und Dozentin an der Fachhochschule Luzern.












