(openPR) Als die Europäische Kommission im November 2003 beschloss, dass zukünftig für Männer und Frauen die gleichen Versicherungsbeiträge gelten sollen, schlugen die Wellen hoch. Nicht jeder sieht in den bestehenden Unterscheidungen eine Diskriminierung
Besonders Lebens- und Krankenversicherungen sind Brüssel ein Dorn im Auge. Da hier vom weiblichen Geschlecht in der Regel höhere Beiträge gefordert und geringere Summen ausgezahlt werden. Die Versicherer begründen dies vor allem mit der unterschiedlichen Lebenserwartung, die als Berechnungsgrundlage dient. Doch werden andere Kriterien wie Raucher oder Nicht-Raucher bzw. Sportler oder Nicht-Sportler nicht herangezogen. Und statistisch gesehen leben nichtrauchende Sportler im Durchschnitt ebenfalls länger. Die EU-Kommission sieht deshalb in Risikoberechnungen, die nur geschlechtsbezogen sind, eine Diskriminierung.
Viele Versicherer unterscheiden ebenfalls bei privaten Unfallversicherungen zwischen Männern und Frauen. Hier sind es allerdings im Vergleich zur Lebensversicherung meist die Herren der Schöpfung, die höhere Beiträge zahlen müssen, da bei ihnen die Schadenhäufung größer ist. Die GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG aus Hamburg macht diesen Geschlechterunterschied nicht. Es werden drei Personengruppen versichert. Diese sind Erwachsene (ohne Einteilung in Gefahrengruppen), Senior-Erwachsene (ab einem Eintrittsalter von 65 Jahren) und Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres).










