(openPR) GAP-Deckung bietet Schutz
Karlsruhe, April 2009: „Viele Autokäufer wissen nicht, dass sie bei geleas-ten Fahrzeugen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen“, informiert Michael Ludwig, Abteilungsdirektor beim BGV/Badische Versicherungen. Seit Einführung der Umweltprämie stellt der badische Kompositversicherer eine Zunahme an Leasingfahrzeugen fest.
Bei Verlust oder Totalschaden eines geleasten Fahrzeuges ergibt sich oft-mals ein Unterschied zwischen der Restleasingforderung (Restleasingraten plus eventuell vereinbarter Restwert) des Leasinggebers und dem Wieder-beschaffungswert, der vom Versicherer erstattet wird. Diese Lücke muss der Leasingnehmer aus der eigenen Tasche bezahlen. Da können schon mal einige Tausend Euro zusammen kommen, wie die Beispielrechnung beweist:
Beispielrechnung:
Golf V, 1.4, 59 kW, Comfortline
Neupreis 18850
Totalschaden nach 14 Monaten
Restleasingwert (Ablöse) 14000
Wiederbeschaffungswert -11700
Vereinbarte Selbstbeteiligung -150
Leistung aus der GAP-Deckung 2150
Schutz bietet die sogenannte GAP-Deckung (gap engl. Lücke), die bereits in einigen Versicherungsvarianten kostenlos beinhaltet ist oder gegen Mehrprämie eingeschlossen werden kann. Ist eine GAP-Deckung verein-bart, ersetzt der Versicherer bei Verlust oder Zerstörung des geleasten Fahrzeuges während der Laufzeit des Leasing-Vertrages den offen ste-henden Leasing-Restbetrag, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Der Wiederbeschaffungswert wird aus der Vollkaskoversicherung bezahlt.
„Der Autokäufer sollte bei Abschluss eines Leasingvertrages diese Lücke ansprechen und dann auch im Versicherungsvertrag schließen", gibt Lud-wig Interessenten mit auf den Weg.