(openPR) Die gesetzliche Rente wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten nur noch die Grundversorgung eines Menschen gewährleisten können. Nach dem Willen der Gesetzgeber sollen sich die Bürger daher eigenverantwortlich um die Absicherung ihres Lebensstandards im Ruhestand bemühen. Gefördert wird dies mit den Zulagen und Vergünstigungen der Riester-Rente. In den ersten Jahren seines Bestehens hatte dieser durchaus gute Ansatz jedoch einen Makel. Er berücksichtigte diejenigen Menschen nur unzureichend, die in die eigenen vier Wände als Altersvorsorge investierten. Diese Lücke wurde im vergangenen Jahr geschlossen. Denn seit dem 1. Januar 2008 gibt es für förderberechtigte Bürger den so genannten Wohn-Riester.
Dahinter verbirgt sich die staatliche Förderung von Darlehen, die zum Bau oder Erwerb von Immobilien genutzt werden. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass diese Immobilien selbst genutzt werden. Die jährliche Riesterförderung fließt direkt in die Tilgung des Darlehens ein, mitunter wird hier auch von „Riester-Darlehen“ gesprochen. Der Vorteil für den Kredit-Nehmer liegt auf der Hand. Mit den Zulagen bekommt er jährlich Baugeld direkt vom Staat. Dadurch ist er in der Lage, seine monatlichen Tilgungsraten zu senken und einen größeren finanziellen Spielraum zu bekommen. Belässt er die Höhe seiner monatlichen Tilgungsraten, so verringert sich die Laufzeit des Darlehens. Der Wohn-Riester eignet sich für alle vor dem Gesetz förderberechtigten Personen, die eine selbst genutzte Immobilie erwerben oder bauen möchten.







