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Abgeltungsteuer - Vorteile durch ein Unter- oder Zweitdepot

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(openPR) Stuttgart, 24. März 2009 - Bei der Veräußerung von Wertpapieren wendet die Finanzverwaltung ab 2005 das Fifo-Verfahren (first in – first out) an. Hierbei wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere auch zuerst verkauft werden.
Diese Vorgehensweise gewinnt im Zuge der Abgeltungsteuer an Bedeutung. Denn vor dem 01.01.2009 erworbene Wertpapiere können nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist nach wie vor steuerfrei veräußert werden (Bestandsschutz). Werden Wertpapiere allerdings nach dem 31.12.2008 angeschafft, müssen Veräußerungsgewinne mit einem Abgeltungsteuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert werden. Auf die Haltedauer der Wertpapiere kommt es nicht mehr an.
Durch die Anwendung des Fifo-Verfahrens werden bei einer Teilveräußerung zunächst die Aktien als veräußert gelten, die Bestandsschutz genießen. Werden die mit Bestandsschutz belegten Altpapiere erst nach über einem Jahr veräußert sind die daraus erzielten Gewinne steuerfrei.
Hinweis: Um eine steuerlich optimierte Veräußerung zu erreichen ist es ratsam, für alle Aktienerwerbe ab dem 01.01.2009 ein gesondertes Unterdepot einrichten zu lassen. Bei Bedarf ist so ein gezielter Zugriff auf die nicht bestandsgeschützten Aktien möglich. Denn wenn der Wertpapierbestand getrennt wird - "Depot für Wertpapiere vor dem 1.1.2009" und "Depot für Wertpapiere nach dem 31.12.2008" - kann der Veräußerer selbst entscheiden, ob er zunächst die Alt- oder die Neupapiere veräußern möchte.

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