(openPR) Stuttgart, 24. März 2009 - Bei der Veräußerung von Wertpapieren wendet die Finanzverwaltung ab 2005 das Fifo-Verfahren (first in – first out) an. Hierbei wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere auch zuerst verkauft werden.
Diese Vorgehensweise gewinnt im Zuge der Abgeltungsteuer an Bedeutung. Denn vor dem 01.01.2009 erworbene Wertpapiere können nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist nach wie vor steuerfrei veräußert werden (Bestandsschutz). Werden Wertpapiere allerdings nach dem 31.12.2008 angeschafft, müssen Veräußerungsgewinne mit einem Abgeltungsteuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) versteuert werden. Auf die Haltedauer der Wertpapiere kommt es nicht mehr an.
Durch die Anwendung des Fifo-Verfahrens werden bei einer Teilveräußerung zunächst die Aktien als veräußert gelten, die Bestandsschutz genießen. Werden die mit Bestandsschutz belegten Altpapiere erst nach über einem Jahr veräußert sind die daraus erzielten Gewinne steuerfrei.
Hinweis: Um eine steuerlich optimierte Veräußerung zu erreichen ist es ratsam, für alle Aktienerwerbe ab dem 01.01.2009 ein gesondertes Unterdepot einrichten zu lassen. Bei Bedarf ist so ein gezielter Zugriff auf die nicht bestandsgeschützten Aktien möglich. Denn wenn der Wertpapierbestand getrennt wird - "Depot für Wertpapiere vor dem 1.1.2009" und "Depot für Wertpapiere nach dem 31.12.2008" - kann der Veräußerer selbst entscheiden, ob er zunächst die Alt- oder die Neupapiere veräußern möchte.
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Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
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