(openPR) Informationsveranstaltungen für Händler, Hersteller von Erzeugnissen und Anwender von chemischen Stoffen
Es gibt kaum ein Unternehmen aus der Industriebranche oder dem Handelsbereich, das nicht unmittelbar oder indirekt von REACH und CLP maßgeblich betroffen ist. Die EU-Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und wirkt sich nicht nur auf Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen aus, sondern auch auf Anwender und alle Firmen, die jegliche Art von Erzeugnissen herstellen, importieren und verkaufen. Neu ist auch die seit 20. Januar 2009 geltende CLP-Richtlinie (classification, labelling and packaging; Verordnung 1272/2008/EG), die das Globally Harmonized System (GHS) mit seinen grundlegenden Änderungen zu einer global einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Stoffgemischen in der EU implementiert.
In den Informationsveranstaltungen von REACh ChemConsult GmbH bieten die Referenten einen umfassenden Überblick über die REACH-Verordnung. Es werden die aus REACH resultierenden Rechte und Pflichten für Hersteller, Händler, Importeure und nachgeschaltete Anwender sowie der aktuelle Stand der Dinge (Registrierung von chemischen Stoffen, Bildung von Konsortien, das gemeinsame Vorgehen in den Stoffinformationsaustauschforen SIEFs u.v.a.) wiedergegeben.
Darüber hinaus werden GHS und die besonders besorgniserregenden Stoffe diskutiert. Wenn diese Stoffe (SVHC, substances of very high concern) in Erzeugnissen in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent vorkommen, müssen Hersteller, Importeure und Händler dieser Erzeugnisse und Produkte Ihre Abnehmer, ggf. den Verbraucher und die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) informieren. 15 besonders besorgniserregende Stoffe wurden in einer ersten Kandidatenliste von der ECHA im Herbst 2008 veröffentlicht. Weitere Stoffe mit den Eigenschaften CMR (kanzerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch), PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch), vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) oder Stoffe mit ähnlich schwerwiegenden Wirkungen werden derzeit diskutiert und demnächst auf diese Liste gesetzt. Die SVHC sind deswegen für alle Bereiche der Wertschöpfungskette von Brisanz, da Verbraucher das Recht haben, innerhalb von 45 Tagen nach Anfrage bei einem Lieferanten eines Erzeugnisses Informationen über darin enthaltene SVHC zu bekommen.
Abschließend werden die wichtigsten Dinge zu den Themen „Brand- und Explosionsschutz“ aus Sicht von REACH näher erläutert.
Die Teilnehmer werden nicht nur mit der komplexen REACH-Verordnung vertraut gemacht, sondern auch mit den wichtigsten Grundlagen für eine möglichst schnelle, korrekte und praxisgerechte Umsetzung von Chemikalien- und Gefahrstoffrecht im eigenen Betrieb.
Die Tagungen finden 2009 deutschlandweit an fünf Terminen für eine jeweils begrenzte Teilnehmerzahl statt.
Termine:
25. Mai 2009 in Berlin
26. Mai 2009 in Essen
01. September 2009 in Leipzig
02. September 2009 in Frankfurt
09. Oktober 2009 in Dresden
Referenten:
Dr. Thomas Gildemeister, REACh ChemConsult GmbH
Dr. Wolfram Hofmann, HSE Dr. Hofmann GmbH
Dr. Karl-Werner Thiem, Mitglied der DECHEMA-Fachsektion Sicherheitstechnik
Zielgruppe:
Unternehmer, Erzeugnishersteller, Importeure, Groß- und Einzelhändler, Anwender von chemischen Stoffen, Führungskräfte aus der Produktion, Entsorgern von Chemikalien und deren Zubereitungen, Beauftragte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Gefahrstoffe
Anmeldeformular und nähere Informationen zu den Veranstaltungen von REACH ChemConsult GmbH finden Sie unter: http://www.reach-chemconsult.com/seiten/10/service/service-fuer-reach/reach-seminar.html












