(openPR) BERLIN. Zu einem von der FDP-Bundestagsfraktion beantragten Bericht der Bundesregierung im Tourismusausschuss über die EU-Verordnung zur Stärkung der Rechte der Passagiere erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und tourismuspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Ernst :
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass mit der entsprechenden EU-Verordnung die Rechte der Passagiere bei Verspätungen und Überbuchungen von Flügen gestärkt werden sollen. Allerdings schießen die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten mit der am 26. Januar 2004 verabschiedeten Verordnung weit über dieses Ziel hinaus. Leidtragende dieser Entscheidung sind die Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Reisebüros. Denn sie tragen auch dann das volle Risiko und die damit einhergehende Entschädigung von Fluggästen, wenn sie selbst nicht für die Verspätung verantwortlich sind. Diese so genannte verschuldensunabhängige Schadensregelung wird möglicherweise nur durch höhere Preise für die betroffenen Unternehmen zu bewältigen sein. Damit droht die EU-Verordnung zum Bumerang für die Verbraucher zu werden.
Besorgnis erregend ist zudem die Auskunft der Bundesregierung, dass die EU-Kommission eine Ausdehnung dieser fragwürdigen Regelung auf den Bahn- und Schifffahrtsbereich plant.









