(openPR) Berlin, den 13.03.2009. Die Klage eines Professors der FH Regensburg gegen die Betreiber der Bewertungsplattform MeinProf.de wurde vom Landgericht Regensburg abgewiesen. Der Dozent forderte die Löschung sämtlicher Einträge auf dem Portal sowie bei Zuwiderhandlung 250.000 Euro oder 6 Monate Ordnungshaft für die Betreiber.
Die Qualität der Hochschullehre ist in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Durch MeinProf kommt Bewegung in die deutsche Hochschullandschaft, und in vielen Fällen konnte schon eine Verbesserung der Lehrqualität festgestellt werden. Ein Professor der Fachhochschule Regensburg versuchte nun jedoch, die Löschung aus dem Portal zu erzwingen. Er verlangte die vollständige Entfernung seiner Daten und Bewertungen sowie bei Zuwiderhandlung eine Geldstrafe von 250.000 Euro bzw. 6 Monate Haft für die Betreiber.
Das Landgericht Regensburg folgte der Argumentation des Professors nicht und wies die Klage ab. In der Begründung des Gerichtes wird eindeutig klargestellt, dass es keine Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüche von Seiten der Dozenten gibt. In der Urteilsbegründung wird auch auf die umstrittene Datenschutzdebatte eingegangen. Der Berliner Datenschutz will zwei Ordnungswidrigkeiten auf MeinProf.de entdeckt haben. Die Behörde verhing daher im vergangenen Jahr ein Bußgeld über 2.100 Euro und drohte den Betreibern ebenfalls Strafen von bis zu 250.000 Euro an. Der zuständige Richter in Regensburg kommt allerdings zu einer für die Betreiber positiven Bewertung des Sachverhaltes: So gebe es kein schutzwürdiges Interesse des Dozenten an der Nichtveröffentlichung. Auch sei die Übermittlung der gespeicherten Daten zulässig.
Die Betreiber von MeinProf werden gemeinsam mit ihrem Anwalt, Prof. Dr. Lambert Grosskopf, selbst Dozent an der Hochschule Bremen, gegen den
Bußgeldbescheid vorgehen. „Es ist schade, dass einige Dozenten sowie der Berliner Datenschutz versuchen, unserem Ziel der transparenten Lehrveranstaltungsevaluation entgegen zu wirken. Wir freuen uns aber sehr über die Entscheidung aus Regenburg und stehen so auch der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Datenschutz sehr positiv gegenüber.“, kommentierte Thomas Metschke nach Bekanntgabe der Urteilsbegründung.
Auf MeinProf können Studierende ihre Lehrveranstaltungen bewerten und so
nicht nur ihren Kommilitonen bei der Kurswahl helfen, sondern auch ihren
Dozenten Feedback für deren Lehrleistung geben. Das Portal existiert seit
nunmehr 3 Jahren und konnte inzwischen weit über 330.000 studentische
Meinungen einsammeln. Auf dieser Grundlage wurden 2007 und 2008 erstmals Rankings deutscher Hochschulen herausgegeben, die allein die Lehrqualität der Dozenten berücksichtigen. Bereits 2007 scheiterte ein Professor vor dem Landgericht Berlin mit seiner Unterlassungsklage gegen die Betreiber der Bewertungsplattform.













