openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Gesellschafterversammlungen VIP 3 und VIP 4 - Vorsicht vor Vollmachtsammlern

Bild: Gesellschafterversammlungen VIP 3 und VIP 4 - Vorsicht vor Vollmachtsammlern
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR) Keine Stimmrechte "verschenken"!

Nach nicht unwahrscheinlich wochenlangem Taktieren und Fintieren hinter den Kulissen stehen am 25. und 26.3.2009 außerordentliche Gesellschafterversammlungen bei den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 an. Aus wenig überzeugenden Gründen soll die Geschäftsführung der Filmfonds gegen unbekannte "Retter" der Anleger austauscht werden.

Die Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte werden keine Auswechslung der Geschäftsleitung betreiben, da sie nichts unternehmen werden, was den Erfolg der Umsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gefährden könnte. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Umgestaltung der Fonds können sich ausschließen! Wer heute leichtfertig seine Stimmrechte "verschenkt", riskiert damit vielleicht morgen viel versprechende Schadensersatzmöglichkeiten.

In Kürze erfahren Sie hier mehr. Wenn Sie Fragen haben: Sie können sich gerne der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte informieren sie über Erfolg versprechende Vorgehensweisen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen beratende Banken und freie Berater. Der "Sturz" der Geschäftsleitung ist dazu keine gleichwertige Alternative.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.03.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 289596
 62

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Gesellschafterversammlungen VIP 3 und VIP 4 - Vorsicht vor Vollmachtsammlern“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Anlegerberater stärken VIP-Geschäftsführung den Rücken
Anlegerberater stärken VIP-Geschäftsführung den Rücken
… der Fonds in die Produktion von Filmen investiert. Jede anderweitige Darstellung ist nicht zuletzt auch mit Blick auf die umfangreiche Filmbibliothek falsch. Bei aller Vorsicht angesichts der nur vorläufigen Prognosen wie auch der nicht abschließend geklärten steuerlichen Situation, können die Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 voraussichtlich damit …
Bild: Positive Zwischenbilanz der VIP 3 und 4-MedienfondsverfahrenBild: Positive Zwischenbilanz der VIP 3 und 4-Medienfondsverfahren
Positive Zwischenbilanz der VIP 3 und 4-Medienfondsverfahren
… „planmäßig“ auf Verluste zusteuert, die heute schon in Höhe von mehr als € 80 Millionen erwartet werden. Die Fondsgesellschaft hat in den letzten Gesellschafterversammlungen offen darauf aufmerksam gemacht und an die Anwesenden Illustrationen verteilt, die diesen Verlauf plastisch darstellen. Die Frage von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt …
Bild: VIP 3 und 4 unklare VerjährungssituationBild: VIP 3 und 4 unklare Verjährungssituation
VIP 3 und 4 unklare Verjährungssituation
… abzusehen. Für die Beurteilung der Frage, ob es empfehlenswert ist, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, muss also nicht zugewartet werden. Der Verlauf der Gesellschafterversammlungen ist allein kein Grund dafür, nicht jetzt schon Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 2. Selbst wenn der von der Commerzbank erklärte Verjährungsverzicht allumfassend …
Commerzbank muss Anlegern rund eine Million Euro Schadenersatz leisten
Commerzbank muss Anlegern rund eine Million Euro Schadenersatz leisten
… bezeichnen.“ Damit auch die VIP-Anleger in den Genuss dieser Rechtsprechung kommen, die bisher aus Kostengründen den Gerichtsweg gescheut haben, hat Rechtsanwalt Gieschen auf den Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds am 9. und 10. Juli in München einen außergewöhnlichen Vorschlag unterbreitet. In den Fonds sind noch größere Millionenbeträge vorhanden, die …
Bild: VIP Medienfonds 3 u. 4: DVS-Vertrauensanwälte bieten kostenfrei Vertretung auf Gesellschafterversammlungen anBild: VIP Medienfonds 3 u. 4: DVS-Vertrauensanwälte bieten kostenfrei Vertretung auf Gesellschafterversammlungen an
VIP Medienfonds 3 u. 4: DVS-Vertrauensanwälte bieten kostenfrei Vertretung auf Gesellschafterversammlungen an
Beim DVS haben sich in der letzten Zeit eine Reihe von Gesellschaftern gemeldet, die an der Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen verhindert sind. Vielfach wurde der Wunsch geäußert, ob nicht der DVS e.V. ihre Interessen auf den Versammlungen überneh­men könne. Der DVS e.V. bietet deshalb auf diesem Grund denjenigen Anlegern, die sich auf den …
Anlegerschützer unterstützen neue VIP-Geschäftsführung
Anlegerschützer unterstützen neue VIP-Geschäftsführung
… neue Geschäftsführung auch bislang kritische Anlegervertreter davon überzeugen, dass sie ausschließlich die Interessen der Kommanditisten vertritt. Wie auf den Gesellschafterversammlungen im März zugesagt, hat die VIP-Geschäftsführung in den vergangenen Wochen Vertreter von Anlegern und Anlegerschutzgemeinschaften zu persönlichen Gesprächen eingeladen, …
VIP Medienfonds 3 und 4 - Verjährung droht mit Ablauf des 31.12.2008 - Dringender Handlungsbedarf für Anleger
VIP Medienfonds 3 und 4 - Verjährung droht mit Ablauf des 31.12.2008 - Dringender Handlungsbedarf für Anleger
Wie nicht zuletzt die Gesellschafterversammlungen der VIP Medienfonds 3 und 4 gezeigt haben, müssen die Anleger dieser Fonds mit zum Teil deutlichen Verlusten rechnen. Da die Prospekthaftungsansprüche bereits verjährt sind, können sich die VIP-Anleger nur schadlos halten, wenn Sie eventuelle Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank – oft die Commerzbank …
Bild: Commerzbank muss Anlegern rund eine Million Euro Schadenersatz leistenBild: Commerzbank muss Anlegern rund eine Million Euro Schadenersatz leisten
Commerzbank muss Anlegern rund eine Million Euro Schadenersatz leisten
… Damit auch die VIP-Anleger in den Genuss dieser Rechtsprechung kommen, die bisher aus Kostengründen den Gerichtsweg gescheut haben, hat Rechtsanwalt Gieschen auf den Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds am 9. und 10. Juli in München einen außergewöhnlichen Vorschlag unterbreitet. In den Fonds sind noch größere Millionenbeträge vorhanden, die …
Kalkül oder Ungeschick: Unklare Verjährungssituation bei Schadensersatzansprüchen wegen VIP 3 und 4
Kalkül oder Ungeschick: Unklare Verjährungssituation bei Schadensersatzansprüchen wegen VIP 3 und 4
… Beitrittsentschluss abzusehen. Für die Beurteilung der Frage, ob es empfehlenswert ist, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, muss also nicht zugewartet werden. Der Verlauf der Gesellschafterversammlungen ist allein kein Grund dafür, nicht jetzt schon zu handeln. Selbst wenn der von der Commerzbank erklärte Verjährungsverzicht umfassend sein sollte, woran …
Bild: VIP 3 und 4: Schadensersatzansprüche nicht auf die lange Bank schiebenBild: VIP 3 und 4: Schadensersatzansprüche nicht auf die lange Bank schieben
VIP 3 und 4: Schadensersatzansprüche nicht auf die lange Bank schieben
… ohne Risiken für den Bestand von Schadensersatzansprüchen ist, wenn Geschädigte einfach abwarten. Wie zu vernehmen war erfolgte die Versendung der Berichte über die Gesellschafterversammlungen VIP 3 und 4. Allen Anlegern gehen damit Informationen zu, die relevant sein könnten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Das Urteil des OLG Karlsruhe …
Sie lesen gerade: Gesellschafterversammlungen VIP 3 und VIP 4 - Vorsicht vor Vollmachtsammlern