(openPR) "Das Urteil ist ein Faustschlag ins Auge des Urheberrechts. Künftig kann also jeder einige beliebige Seiten aus den Büchern meines Vaters zu einem Bühnenvortrag aneinanderreihen und behaupten, dass sei ein neues, selbstständiges Werk, das sich – welch Wunder! - mit der Person Klaus Kinski auseinandersetze.
Ich habe in den letzten zehn Jahren sehr viel Zeit und Geld darauf verwendet, den Nachlass meines Vaters gewissenhaft auszuwerten und auswerten zu lassen. Als ich damit anfing waren nur eine „Best-of-CD“ und ein Buch erhältlich. Nun sind es über 30 CD´s und zwei weitere Bücher. Letztes Jahr ist es sogar gelungen – ohne Fördermittel – einen Film auf die Berlinale und ins Kino zu bringen.
Wenn der Lohn für das liebevolle Restaurieren nun sein soll, dass jeder direkt danach ein rechtefreies Sammelsurium daraus erzeugen darf, dann sind mir die Möglichkeiten genommen, den Nachlass weiter zu erschließen.
Noch kann und mag ich das gar nicht glauben, aber sollte dieses Urteil in weiteren Instanzen Bestand haben, müsste ich mich aus der aktiven Nachlasspflege zurückziehen und alle verfügbaren Mittel im juristischen Kampf für die Kunstfreiheit meines Vaters verbrauchen."
Nikolai Kinski









