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Votum für die Zuckermarktordnung

01.01.200410:00 UhrVereine & Verbände

(openPR) DBV begrüßt Stellungnahme des Bundesrates

19.02.2004 - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Stellungnahme des Bundesrates, in der die Bundesländer sich für die Beibehaltung der europäischen Zuckermarktordnung ausgesprochen haben. Damit habe der Bundesrat eine sachorientierte und weitsichtige Entscheidung getroffen, stellt der DBV fest. Der Bundesrat hatte sein Votum damit begründet, dass die bewährten Grundelemente der Marktordnung die Zuckerpreise in den vergangenen 15 Jahren stabil gehalten habe und sich das flexible Quotenanpassungssystem nach der wirtschaftlichen Entwicklung richte. Zudem sei die Zuckermarktordnung weitgehend haushaltsneutral. Die Marktordnung würde durch mengenorientierte Produktion und entsprechende Außenschutzregelungen eine Rübenproduktion in Europa gewährleisten, die nachhaltig und ökologisch ausgewogen sei. Auch die Entwicklungslän-der profitierten von der Zuckermarktregelung, da Zucker aus den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik, den so genannten AKP-Staaten, bevorzugt in die EU eingeführt würde, erklärte der Bundesrat. Berücksichtige man zusätzlich den vor- und nachgelagerten Bereich des Zuckerrübenanbaus, so bilde die Zuckermarktordnung die wirtschaftliche Grundlage für EU-weit mehr als 230.000 Landwirte mit einer Fläche von 1,8 Millionen Hektar Zuckerrübenanbau, für 135 Zuckerverarbeitungsbetriebe und sechs Raffinerien. Die Marktordnung trage zur Sicherung von etwa 300.000 Arbeitsplätzen in Industrie, Verarbeitung sowie im nachgelagerten Bereich bei.



Der Bundesrat verwarf in seiner Stellungnahme die von der EU-Kommission vorgestell-ten Optionen zur Reform der Zuckermarktordnung, die zu teilweise drastischen Preissenkungen für Zucker und Zuckerrüben führen würden. Dadurch würde der Anbau von Rübenzucker in vielen europäischen Regionen eingestellt werden müssen, kritisierten die Bundesländer. Drastische Preissenkungen lehnten sie ab. Ein Abbau der Marktordnung ginge auch zu Lasten der armen AKP-Staaten und würde dazu führen, dass den am wenigsten entwickelten Ländern ein sicherer Absatzmarkt mit attraktiven Preisen wegbreche. Würde die EU-Kommission ihre vorgeschlagenen Optionen realisieren, bestünde die Gefahr, dass die Weltzuckererzeugung in wenige Produktionsländer mit niedrigeren Sozial- und Umweltstandards abwandere. Von Seiten verschiedener Entwicklungsländer gebe es bereits Forderungen zur Aufrechterhaltung der jetzigen EU-Zuckermarktordnung. Mit Blick auf die WTO-Verhandlungen spricht sich der Bundesrat gegen ein frühzeitiges Einbringen von weiteren Vorleistungen der EU durch eine weitgehende Liberalisierung des Zuckermarktes aus, da solche Vorleistungen erfahrungsgemäß in den Verhandlungen nicht ausreichend anerkannt würden.

 

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