(openPR) Seit August 2006 gelten für Deutschland, Österreich und die Schweiz die Regeln der neuen Rechtschreibung. Doch wer beherrscht sie überhaupt wirklich? Heutzutage ist es wichtiger denn je, mit korrekten Texten aufzuwarten. Denn Fehler in Orthografie und Grammatik hinterlassen stets einen unprofessionellen und unseriösen Eindruck bei Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Während ein Fehler auf einer Website im günstigsten Fall lediglich peinlich ist, kann er auf einer Imagebroschüre oder in einem Hochglanzmagazin richtig teuer werden. Vor allem dann, wenn alles neu gedruckt werden muss. Werbeagenturen, Webseitenbetreiber und Verlage sind daher gut damit beraten, ihre Texte vor einer Veröffentlichung dem Adlerauge eines professionellen Lektors anzuvertrauen. Er kennt die Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung, die vor allem Änderungen in den folgenden Bereichen mit sich bringt: Die Laut- und Buchstabenzuordnung (numerieren/nummerieren), Getrennt- und Zusammenschreibung (Angst erfüllt/angsterfüllt), die Schreibung mit Bindestrich (Desktop-Publishing/Desktoppublishing) und die Groß- und Kleinschreibung (in Frage stellen/infrage stellen). Wer sich hier unsicher ist, sollte in Erwägung ziehen, die Dienstleistung eines professionellen Lektors in Anspruch zu nehmen, der die Texte nicht nur auf Grammatik– und Rechtschreibfehler prüft, sondern auch die Formulierung noch einmal unter die Lupe nimmt. Einen solchen Lektor findet man unter http://www.lektor-lektorat.de












