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Sterbegeldversicherung

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Herr Manfred Weiblen Ihr Ansprechpartner rund um die Sterbegeldversicherung
Herr Manfred Weiblen Ihr Ansprechpartner rund um die Sterbegeldversicherung

(openPR) Viele Menschen schließen eine Sterbegeldversicherung ab mit dem Ziel, die Verwandten nicht mit den Kosten für eine Bestattung zu belasten. Doch was ist, wenn der Todesfall eintritt und die Sterbegeldversicherung noch gar nicht oder nur im geringen Umfang leistet?



Es besteht die Möglichkeit, sich im Vorfeld über die Leistungen der Sterbegeldversicherung zu informieren. Unabhängige Versicherungsmakler können so den Wünschen der Kunden gerecht werden, da sie auf eine Vielzahl von Gesellschaften zurückgreifen können. Einen Überblick aus über 30 Tarifen zur Sterbegeldversicherung bietet der seite 1984 tätige Versicherungsmakler IAK GmbH auf seiner Webseite: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Im Regelfall beträgt die Wartezeit bei einer Sterbegeldversicherung drei Jahre. Wenn es also zum Todesfall kommt, werden in den ersten drei Jahren lediglich die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten ausgezahlt. Für viele Angehörige kommt zu dem Todesfall auch die Ernüchterung hinzu, wenn die Kosten nicht mal annähernd abgedeckt werden können.

Einige Gesellschaften bieten bei der Sterbegeldversicherung verschiedene Modelle an, die sich an kürzere Laufzeiten orientieren. Die GE-BE-IN Versicherung in Bremen ermöglicht den Abschluss einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit. Hier muss der Versicherte aber mit Vertragsabschluss bestätigen, dass er gesund ist.

Eine andere Variante bietet der Münchner Begräbnisverein (MBV) unter dem Dach der LV 1871 von München. Beim MBV staffelt sich die Wartezeit nach dem Alter. Bis zum 49. Lebensjahr gilt hier auch die Wartezeit von drei Jahren. Ab dem 50. bis zum 59. Lebensjahr beträgt die Wartezeit noch zwei Jahre und ab dem 60. Lebensjahr gelten 12 Monate Wartezeit. Zudem werden in der Wartezeit ab 60 Jahren die Leistungen bereits nach sechs Monaten gestaffelt ausgezahlt. Stirbt der Versicherte bereits nach sieben Monaten, wird die Hälfte der Versicherungssumme fällig. Ab dem siebten Monat wird die Leistung dann jeweils um 1/12 angehoben, so dass nach zwölf Monaten die volle Leistung erbracht wird.

Die ARAG bietet mit ihrer Sterbegeldversicherung eine anderes Modell an: Sie erstatt bereits nach einem Jahr ein Drittel der Versicherungssumme, nach zwei Jahren werden zwei Drittel der Versicherungssumme fällig.

Weitere Ausnahmen sind die Itzehoer Lebensversicherungs AG mit zwölf Monaten, die Condor mit 18 Monaten und die SwissLife sowie die Inter Lebensversicherung mit 24 Monaten Wartezeit.

Somit ergeben sich eine ganze Reihe von Varianten, wonach der Versicherte seine Sterbegeldversicherung passend wählen kann.

Weitere Informationen zur Sterbegeldversicherung findet der User hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

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