(openPR) Seit im Jahr 2004 durch die Gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld komplett gestrichen wurde, müssen die Hinterbliebenen ungeplante Belastungen auf sich nehmen. Große Wünsche können dann nicht mehr realisiert werden, um den Verstorbenen die angemessene Würde zu gewähren.
Wie kann man aber die Kosten, die leicht 5.000 Euro überschreiten können, bestreiten? Ein Sparvertrag oder eine Sterbegeldversicherung können da Abhilfe schaffen. Während Experten der Meinung sind, dass mit einem Sparvertrag höhere Renditen zu erzielen sind, kann die Sterbegeldversicherung anders entscheidend punkten: Die Versicherungsgesellschaften erbringen nämlich bereits nach drei Jahren, manche sogar schon nach 12 Monaten oder ganz ohne Wartezeit die vereinbarte Versicherungsleistung. Mit einem Sparvertrag kann ggf. nicht sofort eine entsprechende Auszahlung erfolgen, falls die Laufzeit noch nicht lang genug war.
Ein weiterer Pluspunkt für die Sterbegeldversicherung ist die unabhängig von der Erbauseinandersetzung verlaufende Auszahlung. Der Versicherungsnehmer erteilt im Regelfall bei der Sterbegeldversicherung eine Begünstigungserklärung. Im Todesfall kann der Begünstigte dann unmittelbar mit der Sterbeurkunde sich an die Gesellschaft wenden, um die Auszahlung vornehmen zu lassen.
Bei einem Sparvertrag wird, wenn er eingerichtet wird oder bereits besteht, oft nicht an eine Begünstigungserklärung gedacht. Dann muss man warten, bis der Erbschein vom zuständigen Amtsgericht erteilt wurde. Sollte es dann noch Uneinigkeit unter den Erben geben, wird trotz der finanziellen Möglichkeiten das Begräbnis zur Sparvariante.
Einen Tarifrechner zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html










