(openPR) Unterstützung für Immobilien-Eigentümer bei Nutzung erneuerbarer Energien
Die Sächsische Energieagentur stellt im laufenden Jahr 2009 400 Millionen Euro für die Förderung erneuerbarer Energien im Bereich der Wärmeerzeugung in Immobilien zur Verfügung. Davon profitieren können alle Hausbauer und Eigentümer, die bestehende Gebäude sanieren wollen.
Prof. Dr. Martin Maslaton, Rechtsanwalt und stellv. Sprecher des Fachverbandes Biogas, Regionalgruppe Sachsen: „Die Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Geschäftshäusern ist nicht nur ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz und zur Bekämpfung des Klimawandels, sondern spart den Nutzern bares Geld. Die eingesparte Energie, die nicht mehr von den großen Versorgern bezogen werden muss, sondern selbst mittels Solarthermie oder einer Holzpelletheizung erzeugt wird, ist so umweltfreundlich und kostengünstig zugleich.“
„Seit Anfang 2009 gilt auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“, so Prof. Dr. Martin Maslaton, Professor für das Recht der Erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Rechtsanwalt in Leipzig, weiter. „Dieses Gesetz besagt, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung von heute 7 Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2020 ausgebaut werden soll. Doch nicht nur private Wohnhäuser sollten diese Technologien einsetzen. Neben der Solarthermie und der Holzpelletheizung stehen auch weitere Verfahren zur Beheizung zur Verfügung. Auch der Betrieb von Blockheizkraftwerken, etwa mit Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen, stellt eine lohnenswerte Alternative auch für kommunale Einrichtungen und Betriebe dar.“
Die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen als Grundlage für Biomasseanlagen ist nicht nur eine Möglichkeit zur Kostenersparnis für oftmals finanziell schlecht ausgestattete Kommunen, „sondern“, so Prof. Dr. Maslaton abschließend, „auch ein exzellenter Beitrag zum Klimaschutz.“










