(openPR) Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Geschädigten zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen.
Die Finanzberatungsfirma EFB-Nova GmbH mit Sitz in Kassel warb in den vergangenen Jahren Anleger mit der Investition in so genannte Screeninfo-Systeme, bei denen mittels Präsentationen Werbebotschaften verkauft werden sollten. Die Rendite, so die Versprechungen der Gesellschaft, sei hoch, das Risiko gering. Der Geschäftsführer der EFB-Nova GmbH wies dabei insbesondere auf die hohe Sicherheit der Investition hin, da die Geldanlage durch Bürgschaften zusätzlich abgesichert sei. Mittels dieser Versprechungen konnten Anlegergelder in Höhe von mehreren Millionen Euro eingesammelt werden.
Entgegen der Zusagen war das Risiko eines Totalverlustes aber tatsächlich erheblich. Dieses hat sich in der Zwischenzeit auch realisiert, am 30. Dezember 2008 wurde das Insolvenzverfahren über die EFB-Nova GmbH eröffnet. Ferner ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Geschäftsführer der EFB-Nova GmbH, der die Vorwürfe bestreitet, und mehrere Geschäftspartner wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Vorgeworfen wird den Verantwortlichen u.a. eine zweckfremde Insvestition der eingenommenen Gelder.
„Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt uns BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer der EFB-Nova GmbH und gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung. Ferner können die Forderungen auch im Insolvenzverfahren angemeldet werden.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „EFB-Nova GmbH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.02.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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