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DEUTSCHE BKK - „Rightcoding“ muss erlaubt sein

02.02.200911:57 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Katastrophale Datenlage im ambulanten Bereich führt zu Einnahmeausfällen

Berlin, den 30. Januar 2009. Die DEUTSCHE BKK fordert, offensichtlich falsche Diagnosekodierungen für die Morbi-RSA-Berechnung korrigieren zu dürfen. Nach Analyse der ärztlichen Abrechnungsdaten stellt sich die Datenlage im ambulanten Bereich als katastrophal dar. Falsche Diagnosen müssen korrigierbar sein, damit die Berechnung der Zuweisungen aus dem Morbi-RSA auch der tatsächlichen Krankheit der Versicherten entspricht. Nur so kann die Versorgung der Kranken gewährleistet werden.

Falsche oder unvollständige Diagnosen werden zum Beispiel anhand von Arzneimittelverordnungen entdeckt. Auch Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) schlagen sich häufig nicht in den von den Ärzten kodierten Diagnosen nieder. Achim Kolanoski, Vorstandsvorsitzender der DEUTSCHEN BKK, sagt: „Das Überleben einer Krankenkasse hängt heute davon ab, dass die Diagnosen stimmen. Nur so bekommen wir das Geld aus dem Gesundheitsfonds erstattet, das wir für die Versorgung unserer Versicherten ausgegeben haben. Den Krankenkassen diese Korrekturen zu verbieten, hieße, sie pleite gehen zu lassen.“

Die geforderten Maßnahmen dürfen nur dazu dienen, offensichtlich falsche oder unvollständige Diagnosekodierungen zu korrigieren und fehlende Diagnosen nachzutragen („Rightcoding“). Eine Fälschung von Daten zugunsten höherer Einnahmen aus dem Fonds ist illegal und wird von der DEUTSCHEN BKK abgelehnt („Upcoding“).

Über den Morbi-RSA:
Der Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) regelt die Zuweisungen für die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds. Seit dem 1. Januar 2009 erhalten die Krankenkassen Zuweisungen, die sich nach Alter, Geschlecht und Krankheit eines jeden Versicherten richten. Grundlage für die Berechnungen sind die Abrechnungsdaten der Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken.

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