(openPR) Die Bundesregierung hat die „Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen“ angehoben – Die steuerliche Absetzbarkeit schließt auch PC-Dienstleistungen wie Installationen, Sicherheitschecks, PC-Reparatur und -Wartung mit ein.
Oberhausen-Rhn. im Januar 2009 – Am 1.Januar 2009 ist die neue Regelung zur Absetzbarkeit von „haushaltsnahen Dienstleistungen“ in Kraft getreten. Die Bundesregierung verdoppelt damit die Steuererleichterung. Ab jetzt können so bis zu 1.200 Euro in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Der PC-Vor-Ort-Dienstleister Cervis gibt Tipps, worauf geachtet werden muss.
Wer bei PC-Problemen oder der Neu-Installation von TK-Produkten zukünftig einen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Dienstleistungskosten von der Steuer absetzen. Was viele nicht wissen: „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ beinhalten nicht nur die Renovierung der Wohnung oder eine professionelle Haushaltshilfe. Auch die Reparatur des PC fällt darunter.
„Die meisten Kunden wissen nicht, dass auch die Kosten für professionellen PC-Service absetzbar sind“, sagt Peter Endres, Geschäftsführer der Cervis GmbH. „Wichtig ist, dass die Dienstleistung unbar bezahlt wird, es eine Rechnung sowie einen Bankauszug oder einen anderen Nachweis des Bankinstitutes gibt. Wendet sich der Kunde an seriöse Service-Partner, werden diese Dokumente kein Problem darstellen.“
Denn laut Gesetz gilt, dass nur abgesetzt werden kann, was durch einen Zahlungsnachweis belegt wird. Zukünftig können maximal 20 Prozent der Kosten in Höhe von insgesamt 6.000 Euro geltend gemacht werden. Somit können pro Jahr bis zu 1.200 Euro steuerlich angerechnet werden.
„Das Finanzamt akzeptiert allerdings nur die reine Dienstleistungsaufwendung“, erklärt Peter Endres. „Die Kosten für eine neue Festplatte werden also nicht berücksichtigt, wohl aber die Kosten für deren Einbau und die Einrichtung. Auf der Rechnung muss nur der Kostenanteil für die Dienstleistung klar angegeben werden, dann steht einer steuerlichen Anrechnung durch das Finanzamt so gut wie nichts mehr im Wege.“
Der Vor-Ort-Dienstleister hat alle wichtigen Punkte noch einmal als Information in einem Merkblatt zusammen gestellt. Kunden von Cervis erhalten dieses Merkblatt von ihrem Cervis-Partner beim nächsten Einsatz.
Somit profitieren Kunden doppelt vom PC-Service: Neben einem reparierten PC gibt es obendrauf noch wichtige Tipps zum Steuersparen.
Das Merkblatt von Cervis zum Download
http://www2.cervis.de/media/Pressetexte/Merkblatt_Haushaltsnahe_Dienstleistung2009-01-21.pdf
Weitere Informationen zur Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen finden Sie auch unter
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetze__Verordnungen/FamLeistG__anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Informationen zum PC-Vor-Ort-Dienstleister Cervis erhalten Sie unter
http://www.profil-marketing.de/imgbase/files/2135/0806_PM_Enduser.doc












