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Deutschland bekommt ein Batteriegesetz

22.01.200917:21 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Deutschland bekommt ein Batteriegesetz
Ein Symbol für zuverlässiges Batterie-Recycling: Die
Ein Symbol für zuverlässiges Batterie-Recycling: Die "grünen Boxen" von GRS Batterien

(openPR) Hamburg, 22. Januar 2009 – 10 Jahre Batterie-Recycling in Deutschland. Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) steigerte seitdem die Sammelmenge kontinuierlich. Insgesamt gaben Verbraucher über 110.000 t zurück. Basis der Arbeit war die seit 1998 geltende Batterieverordnung (BattV). Das Bundeskabinett verabschiedete gestern den Entwurf für ein Batteriegesetz, das die bislang geltende Verordnung von 1998 ablösen wird. Zum Inkrafttreten fehlt noch Zustimmungen die Verabschiedung durch Bundesrat und Bundestag. Dann gibt es erstmals auch verbindliche Quoten für das Sammeln und die Wiederverwertung von Altbatterien. Ein Ziel: 2012 soll die Sammelquote 35% betragen – derzeit erreicht GRS Batterien 41%. Die vorgeschriebene Verwertungsquote von 100% wird von der Stiftung schon jetzt erreicht. Neu ist auch: Alle Hersteller und Importeure von Batterien müssen ihre Markteilnahme dem Umweltbundesamt anzeigen. Wer sich jetzt für die Zusammenarbeit mit GRS Batterien entscheidet, profitiert von langjähriger Erfahrung und hoher Qualität.



Das bewährte Sammelsystem – seit zehn Jahren vor allem von GRS Batterien und den grünen Sammelboxen geprägt – bleibt bestehen. Ganz neu hingegen ist, dass ein Melderegister für Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus vom Umweltbundesamt (UBA) geführt wird. Es gibt einen Überblick über die am Markt vertretenen Unternehmen und soll „Trittbrettfahrerei“ vermeiden. Wer sich seiner gesetzlichen Pflicht zur Entsorgung der eigenen Produkte zu Lasten von Wettbewerbern entzieht, muss zukünftig mit Bußgeldern rechnen.


Bestens gerüstet für die Zukunft
GRS Batterien ist es gelungen, den Anteil recycelter Batterien seit 1998 kontinuierlich auszubauen. Heute werden 100 Prozent aller gesammelten und identifizierbaren Batterien wiederverwertet. Damit ist diese Anforderung des neuen Batteriegesetzes bereits vorzeitig erfüllt. Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel werden erstmals verbindliche Sammelziele für Altbatterien festgelegt: Ab September 2012 müssen 35 % der jährlich in Verkehr gebrachten Gerätebatterien zurückgenommen werden. Ab 2016 werden dann sogar 45 % gefordert. GRS Batterien hat das Ziel von 2012 mit derzeit 41% übererfüllt. Dr. Jürgen Fricke, Vorstandsvorsitzender von GRS Batterien, betont: „Dieses Niveau zu halten, ist eine Herausforderung. Die Registrierungspflicht für Batteriehersteller wird dazu führen, dass die Anzahl der in den Verkehr gebrachten Batterien steigt.“ Durch die langjährige Erfahrung im Bereich Batterie-Recycling sieht er GRS Batterien jedoch bestens gerüstet. „Wir betreuen seit über 10 Jahren Unternehmen in allen Fragen des Batterie-Recyclings. Durch unsere Serviceleistung konnten wir mittlerweile fast 1.000 zufriedene Nutzer gewinnen, die sich ganz auf unsere Dienstleistung verlassen können“, erläutert Dr. Fricke weiter.

GRS Batterien: Die Experten für Recycling
Jeder Importeur und Hersteller von Gerätebatterien ist für die fachgerechte Entsorgung seiner verkauften oder auf den Markt gebrachten Batterien verantwortlich. GRS Batterien bietet verlässlichen und preiswerten Service. So übernimmt die Stiftung zukünftig für alle – auch neu hinzukommende – Nutzer die Registrierungspflicht beim UBA und bietet zudem unter anderem:

• Die Ausstattung der Annahmestellen mit Sammel- und Transportbehältern
• die Abholung der gesammelten Gerätebatterien vom Handel, von gewerblichen Endverbrauchern, öffentlichen Einrichtungen und von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• die ordnungsgemäße Verwertung

Informationen zu den Serviceleistungen von GRS Batterien gibt es unter http://www.grs-batterien.de/hersteller-importeure.html oder Telefon 040-23 77 88.

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