(openPR) Die Meldungen über Insolvenzen, Zahlungsengpässen und Zahlungsunfähigkeiten überschlagen sich. Derzeit gibt es fast täglich eine neue Hiobsbotschaft und die Finanzkrise ist schon lange bei dem Verbraucher angekommen. Doch was, wenn der kleine Verbraucher selbst durch eine Immobilie tief in die roten Zahlen gerutscht ist?
Der Verein für Existenzsicherung e.V. (VfE) hilft Verbrauchern schnell, unbürokratisch und nachhaltig aus der Schuldenfalle. In den letzten 12 Jahren haben die Finanzexperten des VfEs unzählige, erfolgreiche wirtschaftlichen Verhandlungen durchgeführt. Hierbei unterscheidet er zwischen den „klassischen“ Steuersparmodell und der selbstgenutzten Immobilie, denn die Bankverhandlungen unterscheiden sich im Wesentlichen im Verkauf der Immobilie.
Steuersparmodell
Sehr beliebt waren die Immobilien aus den neuen Bundesländern, die gerne mal für das vier bis fünffache ihres Wertes verkauft wurde. Gute Verkäufer schafften die auch mit Westdeutsche Immobilien, allerdings habe sie alle ein gemeinsam – sie sind immer weit vom eigenen Wohnort entfernt. Bei den Steuersparmodellen, die dem Kunden mit weit überteuerten Darlehen finanziert wurden, muss die Immobilie zum aktuellen Wert verkauft werden. Über die verbleibende Restschuld wird eine wirtschaftliche Lösung vereinbart, die einen Schulderlass beinhaltet.
Gerade Steuersparmodellerwerber haben in der Vergangenheit auch auf Anraten von Rechtsanwälten Klagen gegen die Banken geführt. Die meisten Prozesse gingen für den Kunden verloren. Nach einem gewonnenen Prozess sind die Banken nicht mehr bereit, wirtschaftliche Verhandlungen zu führen. Deshalb rät der VfE auf jeden Fall erst zu verhandeln.
In einem der letzten Fälle hatte eine Steuersparmodellerwerberin auf Anraten eines Rechtsanwalts die Bank verklagt. Nach Jahren hat die Bank den Prozess gewonnen und auch die Zwangsmaßnahmen betrieben, als der Fall zum VfE gekommen ist. Erschwerend kam hinzu, dass eigener Grundbesitz vorhanden war und versteigert werden sollte. Trotzdem konnten die Finanzexperten eine Vergleichsvereinbarung mit der Bank aushandeln und sogar einen Schulderlass von 60.000,-- € erreichen.
Selbstgenutzte Immobilie
Bei eigen genutzten Immobilien muss eine Zwangsversteigerung und wenn möglich der Verkauf vermieden werden. Gemeinsam mit der Bank muss versucht werden, eine für alle Beteiligten tragbare wirtschaftliche Lösung zu finden. Wenn der Verkauf nicht zu vermeiden ist, so ist ein Ziel der Verhandlungen, die Banken dazu zu bringen, genügend Zeit zum Verkauf zu lassen und eine Zwischenlösung zu vereinbaren.
In beiden Fällen können sich die Verhandlungen bis zu 2 Jahre hinziehen, was immer noch besser ist als eine Insolvenz.
Für diese langwierigen und nicht leichten Verhandlungen fallen für den Schuldner Kosten an, jedoch ist jedes Erstgespräch kostenlos, und dies dauert so lange wie der Kunde dazu benötigt. Es werden die Abläufe, Kosten, Zeitaufwand und die benötigen Unterlagen besprochen. Danach muss jeder für sich selbst entscheiden, ob es sich für ihn lohnt. Die Erfahrungen zeigen, dass Bankverhandlungen jedenfalls vor einer Insolvenz stehen sollten.






