(openPR) Die CITY BKK verzichtet auf die Vertragsbindung für Mitglieder
Der Gesundheitsfonds startet, und die CITY BKK hebt die Bindungspflicht für Mitglieder auf – freiwillig.
Die CITY BKK bietet ihren Mitgliedern die Freiheitsgarantie: Zum Start des Gesundheitsfonds wird die Vertragsbindung für Mitglieder aufgehoben.
Leichterer Wechsel
Alle Mitglieder der CITY BKK haben seit dem 01.01.2009 die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft bei der CITY BKK zum übernächsten Kalendermonat zu beenden – unabhängig von der bisherigen Dauer ihrer Mitgliedschaft. Die Kündigungsfrist beträgt also nur noch zwei Monate.
Herbert Schulz, Vorstand der CITY BKK: „Unsere Mitglieder erwarten in der heutigen Zeit Flexibilität bei der Vertragsgestaltung. Diese bieten wir ihnen mit der Freiheitsgarantie. Wir sind sicher, dass unsere Mitglieder trotzdem bei uns bleiben – weil wir bei der CITY BKK einen guten Job machen und ihnen die bestmögliche Qualität bieten.“
Mehr als eine Testmitgliedschaft
Für die Abschaffung der Bindungsfrist wurde die Satzung der CITY BKK geändert. Das heißt: Die CITY BKK bietet die richtige Freiheitsgarantie – und keine Testmitgliedschaft wie andere Krankenkassen. Bei der CITY BKK können die Versicherten jederzeit wechseln und ihre Freiheit genießen – garantiert.
Gesetzliche Vorgaben: Bei einem Wechsel muss sich das Mitglied bei einer anderen Kasse der gleichen Kassenart anmelden – in unserem Fall bei einer anderen BKK. Und das Mitglied darf zuvor keinen Wahltarif gewählt haben, denn dieser beinhaltet eine dreijährige Bindungspflicht, die nicht aufgehoben werden kann.


