(openPR) Staatlicher Deckungsschutz für Exporte in Länder der EU und der OECD vorübergehend ausgeweitet
- Befristete Ausnahme im Rahmen der Finanzkrise EU-weit geregelt
Die staatlichen Exportkreditgarantien können unter erleichterten Bedingungen vorübergehend wieder Absicherungen für kurzfristige Exportgeschäfte in Länder der EU oder der OECD übernehmen: Zukünftig können diese Exporte mit Zahlungsbedingungen von bis zu zwei Jahren leichter mit einer so genannten Hermesdeckung gegen einen Zahlungsausfall abgesichert werden, wenn der private Markt infolge der Finanzkrise keinen Versicherungsschutz anbietet. Ende 2008 hat die EU-Kommission diese befristete Ausnahmeregelung für die staatlichen Exportkreditversicherer der Europäischen Union beschlossen.
Exporteure haben zunehmend darüber geklagt, dass private Exportkreditversicherer die Versicherungskapazitäten für OECD-Länder im Zuge der internationalen Finanzkrise teilweise deutlich verringert hätten. Diese Lücke kann jetzt bei nachgewiesenem Bedarf durch die staatlichen Exportkreditgarantien vorübergehend geschlossen werden.
Grundsätzlich gilt, dass Exportgeschäfte mit kurzfristigen Zahlungsbedingungen in diese als marktfähig bezeichneten Länder nicht von staatlichen Exportkreditversicherungen wie den Hermesdeckungen abgesichert werden dürfen. Vorgesehen ist, dass die neu vereinbarte Ausnahme bis Ende 2010 gilt. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, die von der Bundesregierung mit dem Management der Hermesdeckungen beauftragt ist, wird diese Möglichkeit flexibel handhaben und die Zulassung entsprechenden Deckungsschutzes bei der EU-Kommission beantragen, sofern mindestens vier namhafte Exporteure belegen, dass privater Versicherungsschutz nicht erhältlich ist. Weitere Informationen hierzu finden Exporteure auf der Webseite www.agaportal.de