(openPR) Die zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Änderungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung bewertet der Industrieverband eurocom e.V. (Europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel) als Schritt in die richtige Richtung. eurocom-Geschäftsführer Dr. Ernst Pohlen sieht mit den neuen Regelungen eine gewisse Entwarnung für die Branche: „Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 hat zu viel Unruhe und Verunsicherung bei Sanitätshäusern, Hilfsmittelherstellern und Patienten geführt. Das Damoklesschwert der Ausschreibungen hing lange Zeit drohend über der Branche. Dass die Krankenkassen künftig nicht mehr ausschreiben müssen, werten wir daher als hilfreiches und richtiges Signal.“
Eine weitere Klarstellung in Sachen Ausschreibungen erwartet die eurocom zudem von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), mit dem im kommenden Frühjahr gerechnet wird. Ján Mazák, Generalanwalt beim EuGH, war in seinen jüngst vorgelegten Schlussanträgen zu dem Verfahren zu der Auffassung gelangt, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber seien. „Wir gehen davon aus, dass der EuGH in seinem Urteil der Einschätzung des Generalanwaltes folgen wird“, so der Geschäftsführer der eurocom. „Abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen das Urteil auf die Ausschreibungen von Hilfsmittelversorgungen haben wird. Europaweit ausgeschrieben werden müsste unseres Erachtens erst dann, wenn es sich bei den Hilfsmittelversorgungen um öffentliche Aufträge handelt und zudem der Schwellenwert überschritten wird.“
Schon im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz war für bestimmte Hilfsmittelversorgungen eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht vorgesehen worden. Diese bezog sich auf Hilfsmittel, die individuell gefertigt werden oder einen hohen Dienstleistungsanteil haben. Eine klare und allgemein verbindliche Definition, welche Hilfsmittel hierunter fallen sollten, fehlte. Hier soll nun künftig Abhilfe geschaffen werden: Der GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringerverbände müssen bis 30. Juni 2009 gemeinsam Empfehlungen erarbeiten, welche Hilfsmittelversorgungen auf gar keinen Fall ausgeschrieben werden sollen. „In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik und der Sanitätshaus Aktuell AG hat die eurocom schon 2007 ein umfangreiches Argumentationspapier erarbeitet, in dem der hohe Dienstleistungsanteil bei der Versorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen, Orthesen, Bandagen, Prothesen und Einlagen dargestellt wurde. Wir gehen davon aus, dass dieses Papier in die Arbeit von GKV-Spitzenverband und Leistungserbringerverbänden einfließen wird mit dem Ergebnis, dass diese Hilfsmittelversorgungen in Zukunft nicht ausgeschrieben werden“, betont Pohlen.
Ebenfalls positiv beurteilt die eurocom zudem das geplante Präqualifizierungsverfahren, das gemeinsam von GKV-Spitzenverband und Leistungserbringerverbänden erarbeitet werden und an die Stelle des in 2007 abgeschafften Zulassungsverfahrens treten soll. „Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass es vor allem für kleine Leistungserbringer kaum zu leisten ist, wenn jede Krankenkasse selber definiert, welche Voraussetzungen zu erfüllen und welche Unterlagen hierfür beizubringen sind. Wir erhoffen uns deshalb von dem Präqualizifierugnsverfahren einheitliche, standardisierte Voraussetzungen, die für alle Krankenkassen verbindlich sind“, so Pohlen weiter.
Auch das nunmehr vorgesehene Beitrittsrecht, mit dem verhindert werden soll, dass Leistungserbringer willkürlich von der Versorgung ausgeschlossen werden, und die damit in Zusammenhang stehende Informationspflicht der Krankenkassen sind für den Industrieverband längst überfällige Korrekturen am GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz.
„Für Ärzte werden wir Anfang des neuen Jahres eine Informationskarte herausgeben, in der wir die wichtigsten Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) auf die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln zusammengestellt haben“, kündigt Pohlen außerdem an.
















