(openPR) Bei „James' 1 mal 1 der Versicherung“ werden allgemeine Begriffe der Versicherungswirtschaft einfach und präzis erläutert. Dabei findet man beispielsweise Informationen über die Gruppenunfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur einen geringen Teil der möglichen Unfallrisiken ab und wurde wie viele anderen gesetzlichen Versicherungen in den letzten Jahren in den Leistungen reduziert.
Neben der individuellen Unfallversicherung einer Einzelperson besteht für Unternehmen die Möglichkeit einer Gruppenunfallversicherung mit günstigeren Tarifen.
Dabei sind dem Versicherer alle möglichen Risiken schon bei Vertragsabschluss mitzuteilen, da dieser andernfalls im Schadenfall die Leistungen verweigern wird.
Bei der Gruppenunfallversicherung auf fremde Rechnung (Fremdversicherung) zahlt der Arbeitgeber die Prämie und bestimmt über deren Verwendung. Die Frage, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleitung hat, liegt an dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; in der Regel jedoch besteht hier unentziehbarer Rechtsanspruch.
Weitere Fragen zu einem bestimmten Begriff? Schauen Sie einfach bei „James' 1 mal 1“ ( http://www.james.ag.admin.excellent-ms.net/index.php?id=1987) oder generell bei www.james.ag
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