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Multi Advisor Funds I GbR startet Klagewelle – Anleger sollten sich wehren

(openPR) Berlin 27.11.08 - Der Münchener „Multi Advisor Funds I GbR“ (MAF I GbR) setzt seine vermeintlichen Ansprüche auf Ratenzahlungen gegen die Anleger mit Härte durch. Anders als viele Akteure des Grauen Kapitalmarktes werden vom MAF IGbR jedoch keine gerichtlichen Mahnbescheide durch das Mahngericht versandt, die nach Widerspruch dann meist als folgenlose Karteileiche enden, sondern es werden sog. Urkundenprozesse angestrengt. Anleger sollten das jedoch nicht einfach so hinnehmen.

Anders als im üblichen Verfahren vor dem Zivilgericht gelten im sog. Urkundsverfahren nur Urkunden als Beweismittel. Zeugen oder Sachverständige werden also in diesem Verfahren nicht beachtet oder gehört. Aus Sicht des MAF I GbR macht das Sinn: denn die Fondsgesellschaft kann ohne Probleme belegen, dass es einen Beitrittsantrag zur MAF I GbR gab, dass ein Prospekt ausgehändigt wurde und dass die Raten rückständig sind. Das reicht um den Urkundsprozeß zu gewinnen.

„Anleger dagegen haben keine Möglichkeit, mit den zwei wichtigsten Argumenten durchzudringen: nämlich dem Widerruf der Beteiligungserklärung nach den Regeln über Haustürgeschäfte und der Kündigung wegen falscher vorvertraglicher Aufklärung“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der viele MAF I – Opfer vertritt. Denn sowohl die Haustürsituation als auch die Falschberatung werden meist nur durch Zeugen aufzuklären sein – die aber nicht gehört werden können. Doch die Anleger stehen nicht rechtlos da: ihnen muß in einem sog. Nachverfahren rechtliches Gehör unter Anhörung der Zeugen und Sachverständigen gewährt werden.

„Dann aber stehen die Chancen auch nicht schlecht, mit einem Haustürwiderruf oder einer Falschberatung durchzudringen. Die Gerichte haben bereits mehrfach gegen den MAF I GBR entschieden,“ so Röhlke, der Anlegern dringend empfiehlt, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden.

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