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Gesellschafter-Fremdfinanzierung reformbedürftig

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Creditreform-Umfrage über die Lage im deutschen Mittelstand

Anlässlich der heute vorgestellten Creditreform-Umfrage über die Lage im deutschen Mittelstand erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:

Die aktuelle Creditreform-Konjunkturumfrage im Mittelstand zeigt, dass viele kleine und mittlere Unternehmen hierzulande noch immer große Probleme mit der Finanzierung ihrer Aktivitäten haben.

Wenige Monate nach in Kraft treten der Neufassung des § 8 a KStG zeigt sich, dass damit massive Belastungen insbesondere für mittelständische Unternehmen verbunden sind, die weit über die gewollte Eindämmung von Missbräuchen einer übermäßigen Gesellschafter-Fremd-finanzierung hinausgehen.

Besonders problematisch bei der Neuregelung ist, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann unterstellt wird, wenn ein Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für einen Bankkredit bürgt, den das Unternehmen aufnimmt. Das ist gerade im Mittelstand oft der Fall. So reichen bei einer GmbH den Banken häufig die Sicherheiten nicht aus, wofür dann der Gesellschafter mit einer Bürgschaft in die Bresche springt. Auch hier unterstellt der Fiskus ein Steuersparmodell und verbietet den Abzug von Zinsen als Betriebsausgaben.

Die Einbeziehung einer Finanzierung von Investitionen über normale Bankdarlehen, bei denen eine Garantieerklärung, Bürgschaft oder Patronatserklärung vom Gesellschafter verlangt wird, in den Anwendungsbereich des § 8 a KStG beeinträchtigt den deutschen Mittelstand in seinen Refinanzierungsmöglichkeiten erheblich. Hieran ändert auch die eingeführte Freigrenze von 250.000 Euro wenig. Mit der Neuregelung wird die Kreditaufnahme erschwert und verteuert. In vielen Fällen kommt es angesichts der ohnehin angespannten Wirtschaftslage zur Illiquidität des mittelständischen Unternehmens. Investitionsrückgänge und negative Auswirkungen auf die Konjunktur sind unvermeidlich.

Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, den § 8 a KStG in seiner jetzigen Fassung im Einvernehmen mit der betroffenen Wirtschaft schnellstmöglich zu überarbeiten, um weiteren Schaden für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden.

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