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Verein für Existenzsicherung e.V. Was nutzen Pflegereformen?

25.11.200814:17 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Verein für Existenzsicherung e.V.  Was nutzen Pflegereformen?

(openPR) Die Neuerungen in der Pflegereform sind im Ansatz gut. Die Familienangehörigen werden entlastet und können durch finanzielle Unterstützung professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Doch was nutzt all das den Betroffenen wirklich?

Cäcilia P. ist 85 Jahre alt und leicht geistig verwirrt. Die Enkelin, Frau Angelika W. ist berufstätig und in ihrer Freizeit kümmert sie sich um Alles. Zum Glück beschloss Frau P. vor drei Jahren in ein betreutes Wohnen zu ziehen, denn hier kann sie den dort ansässigen Pflegedienst bei Notfällen in Anspruch nehmen.

Am Heiligabend 2006 fiel Frau P. um und brach sich den Oberschenkelhals. Seitdem wird der Pflegeaufwand für die Enkelin immer größer, sie änderte ihren Ganztagsarbeitsvertrag in einen Halbtagsvertrag, um für die Großmutter da zu sein. Seitdem nimmt der Gesundheitszustand von Frau P. drastisch ab. Die Einstufung in die Pflegestufe 1 erfolgte nach dem Oberschenkelhalsbruch, doch nun braucht die Enkelin fachkundige und professionelle Hilfe. Im Oktober 2007 beantragte sie deshalb die Pflegestufe 2. Die Großmutter erbrachte eigentlich alle Anforderungen und dennoch wird die Pflegestufe abgelehnt. Auf Nachfragen erklärte man der Enkelin, dass das Gutachten nicht eindeutig sei und deshalb der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) erneut ein Gutachten erstellen muss. Die Zeit vergeht, es wird weder ein Termin zur neuen Begutachtung bekannt gegeben, noch die Pflegestufe 2 bescheinigt. Erst als Angelika W. täglich in der Krankenkasse anruft passiert was. Sie bekommt binnen einer Woche einen Termin vom MDK und weitere 2 Wochen drauf wieder eine Ablehnung.

Angelika W. bleibt hartnäckig, denn die Großmutter ist bereits ziemlich inkontinent und da dreht sich bei ihr der Magen um. Die Reinigungsarbeiten bleiben trotzdem bei der Enkelin hängen. Erst als sie wieder täglich bei der Krankenkasse anruft, hinfährt und dort einen Nervenzusammenbruch erleidet gesteht die Sachbearbeiterin ein, dass das Gutachten falsch beurteilt wurde und stimmt der Einstufung in die Pflegestufe 2 zu.

Das ist leider kein Einzelfall. In diesem Fall war die Enkelin 36 Jahre alt und hatte noch die Kraft sich zu wehren, aber wie ergeht es älteren Menschen, die diese Kraft nicht mehr haben? Sollten auch Sie von solchen Fällen gehört haben, oder selbst betroffen sein, so würden wir Sie bitte uns eine Mail an: E-Mail zu schicken.

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