Verlustanzeige gemäß § 92 Aktiengesetz
(openPR) München, 19. März 2003 - Die Advanced Medien AG ist im Rahmen der Erstellung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 2002 nach pflichtgemäßem Ermessen zu der Einschätzung gekommen, dass ein Verlust wenigstens in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Der Verlust in der AG ist in erster Linie auf die teilweise Wertberichtigung der Ausleihungen an die Tochtergesellschaft Advanced Licencing North America, Inc., auf Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz der TSC Technische Systeme Consult GmbH sowie auf außerplanmäßige Abschreibungen auf das Filmvermögen zurück zu führen.Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung einberufen und über die aktuelle Situation der Gesellschaft berichten.Der Vorstand
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